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Betreuungsvereine

Betreuungsvereine übernehmen eine wichtige Aufgabe im Betreuungswesen. Sie führen nicht nur gesetzliche Betreuungen durch, sondern kümmern sich auch um die Gewinnung, Beratung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuer*innen.

Auskömmliche Finanzierung für Betreuungsvereine

Aktuelle Situation:

Die langersehnte Verordnung zur Finanzierung der Betreuungsvereine wurde am 17.05.2023 in Kraft gesetzt. Die bisherige Finanzierungsgrundlage war nicht zukunftssicher geregelt und von der Haushaltslage des Freistaates Bayern abhängig.

Vorschlag:

Für die Betreuungsvereine gibt es zwar nun eine Verordnung zur Finanzierung der Querschnittsaufgaben (Gewinnung und Betreuung von ehrenamtlichen Betreuer*innen, Informationsveranstaltungen zu Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung etc.), diese muss aber auch auskömmlich finanziert werden, so, wie es im BtOG vorgesehen ist. Der Haushalt für die Betreuungsvereine des Freistaates Bayern muss entsprechend erhöht werden, damit dies umgesetzt und neue Betreuungsvereine gegründet werden können.

Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von zugewanderten Familien

Aktuelle Situation:

Zugewanderte Familien sind mit vielen Herausforderungen in der neuen Umgebung konfrontiert: mit existenziellen Sorgen, Sprachbarrieren, unbekannten Strukturen und Erwartungen in der neuen Umgebung oder dem Wegfall von familiären Unterstützungsstrukturen.

Vorschlag:

Zur Förderung von Integration und gesellschaftlicher Teilhabe müssen u. a. folgende konkrete Maßnahmen ergriffen werden: Die Erleichterung der Teilnahme von Eltern an Sprachkursen muss durch eine niedrigschwellige Kinderbetreuung ermöglicht werden. Darüber hinaus bedarf es einer Förderung von spezifischen niedrigschwelligen, kultursensiblen, mehrsprachigen Familienhilfen und Beratungsangeboten im Rahmen des SGB VIII für zugewanderte Kinder, Jugendliche und Familien. Diese können als Brücke zum Regelangebot der Familienhilfe fungieren und den Zugang ermöglichen.

Verbesserter Zugang zum Gesundheitssystem

Aktuelle Situation:

Asylbewerber*innen haben in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts einen eingeschränkten Zugang zum Gesundheitssystem. Das führt bei vielen Erkrankungen zu einer Chronifizierung und zu entsprechend hohen Kosten, sobald nach 15 Monaten der volle Zugang zum Gesundheitssystem erfolgt.

Vorschlag:

Ein sofortiger vollumfänglicher Zugang zum Gesundheitssystem mit vollem Leistungsspektrum könnte persönliches Leid und hohe Folgekosten für das Gesundheitssystem vermeiden helfen. Eine elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber*innen mit geringem Verwaltungsaufwand.

Verabschiedung einer gesetzlichen Grundlage zur Prävention von Diskriminierungsfällen

Aktuelle Situation:

Diskriminierungsfälle nehmen bundesweit zu und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die lokalen bestehenden Antidiskriminierungsstellen in Bayern sind überlastet. Menschen mit Zuwanderungsgeschichte erfahren Benachteiligungen, z. B. auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt, leider sind auch Diskriminierungsfälle in Behörden kein Einzelfall.

Vorschlag:

Zur Schaffung von Unterstützungsangeboten in derartigen Fällen ist eine gesetzliche Grundlage notwendig. Ziel muss eine Verabschiedung eines Landes-Antidiskriminierungsgesetzes für Bayern und die Einrichtung einer Landes-Antidiskriminierungsstelle sein.