Das Bayerische Rote Kreuz begrüßt den Beschluss des Bundesrates vom 12. Juni 2026 ausdrücklich. Die Länder haben ein klares Signal gesetzt: Das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz darf nicht mit der Brechstange durchgesetzt werden, wenn am Ende Rettungsdienst, Pflege und flächendeckende Versorgung unter die Räder geraten.