Haushaltsplanung
Genehmigung des Haushalts- beziehungsweise Wirtschaftsplanes und erheblicher Abweichungen, wenn diese den Haushaltsausgleich gefährden.
Abschlussprüfung
Benennung der Abschlussprüfer auf Vorschlag des Landesvorstandes und Erteilung der Prüfungsaufträge für den Gesamtjahresabschluss des BRK sowie die Jahresabschlüsse der Landesgeschäftsstelle, der Bezirksverbände und der Bergwacht.
Jahresabschlüsse
Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse und des Gesamtjahresabschlusses der Körperschaft.
Entlastung
Entscheidung über die Entlastung der jeweils verantwortlichen stimmberechtigten Organmitglieder im Zusammenhang mit den geprüften Abschlüssen.
Berichterstattung
Vorlage des Gesamtabschlusses und der Prüfungsfeststellungen an die Landesversammlung.
Aufsicht in besonderen Fällen
Übernahme bestimmter Aufgaben eines Haushaltsausschusses auf Kreisverbandsebene, wenn dort ein Haushaltsplan nicht genehmigt werden kann oder der örtliche Haushaltsausschuss seinen satzungsgemäßen Pflichten nicht nachkommt.
