Portrait einer Mutter mit Baby. Foto: M. Eram / DRK e.V.

Beratung zur Kur und Erholung

Wozu Kur und Erholungsmaßnahmen?

Sie sind erschöpft, Ihre Gesundheit ist gefährdet und angeschlagen. Die Gründe, die eine Kur oder Erholungsmaßnahme erforderlich machen, sind so vielfältig wie die Lebensumstände von Familien.

Ihr Ansprechpartnerin

Landesgeschäftsstelle
Bereich Pflege & Soziales
Jugend & Familie

Neda Nayeri-Maslo

Tel.: 089 9241-1571

jugend-familie(at)lgst.brk(dot)de

An wen richtet sich unser Angebot?

    • Mütter und Väter mit Kindern
    • Seniorinnen und Senioren
    • Menschen mit Behinderung
  • Beratung zu Mutter Kind KurenFoto: M. Eram / DRK e.V.
    Foto: M. Eram/DRK e.V.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

  1. Ihr Hausarzt bescheinigt die Notwendigkeit der Maßnahme (Attest)
  2. Sie suchen mit dem Attest die Beratungs-und Vermittlungsstelle Ihres BRK-Kreisverbandes auf und informieren sich über geeignete Angebote
  3. Der Kurantrag wird an Ihre Krankenkasse gesandt
  4. Nach Bewilligung durch die Krankenkasse nehmen Sie erneut Kontakt zum BRK-Kreisverband auf
  5. Sie erholen sich in einer unserer Einrichtungen

Hilfen zur Erziehung dienen dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die Eltern werden bei der Erziehung unterstützt und ihre Erziehungskompetenz wird gestärkt.

Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) unterstützt Familien bayernweit mit 140 Kindertageseinrichtungen.

Hilfen zur Erziehung dienen dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die Eltern werden bei der Erziehung unterstützt und ihre Erziehungskompetenz wird gestärkt.

Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) unterstützt Familien bayernweit mit 140 Kindertageseinrichtungen.