Hybrides Veranstaltungsformat mit Urnenwahlen
Angesichts der Pandemielage bestehen Zweifel, ob eine Großveranstaltung wie die Landesversammlung unter Berücksichtigung des allgemeinen und konkreten Gesundheitsschutzes derzeit angebracht ist.
Wir haben uns in den letzten Tagen sehr ausführlich mit den begrenzt zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Optionen befasst. Da die Wahlordnung ausdrücklich Briefwahl und Wahlen über das Internet untersagt und eine Änderung der Satzung und Wahlordnung erst für eine nachfolgende Wahl wirksam würde, gleichzeitig jedoch die aktuell laufende Wahlperiode zum Jahresende 2021 abläuft, wurden im Benehmen mit dem Landesvorstand am Montagabend, den 22.11.2021, alle Optionen sorgfältig abgewogen, kritisch diskutiert und nunmehr folgendes entschieden:
- Die Landesversammlung wird am 4.12.2021 in Form einer Rumpfbesetzung bestehend aus Landesvorstand, Haushaltsausschuss, Landesgeschäftsführung, sowie den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten in Präsenz beginnen zu tagen.
- Alle Delegierten zur Landesversammlung erhalten die Möglichkeit, sich virtuell zuzuschalten.
- Die Rumpfbesetzung bestellt den Wahlausschuss, der seinerseits weitere Wahlhelfer*innen bestellen kann.
- Die Wahlen, sowie die Abstimmungen zu zulässigen Anträgen erfolgen im Wege des sog. „Urnenwahlverfahrens“ sowohl am Sonntag, 05.12.2021 (erster Wahltermin und Abstimmungstermin zu den zulässigen Anträgen), als auch – sofern benötigt, was gesondert bekanntgegeben wird – am Sonntag, 12.12.2021 (zweiter Wahltermin für evtl. notwendige Stichwahlen). Hierbei besteht auch die Möglichkeit weitere Kandidatenvorschläge für Ämter ohne gültige Wahlvorschläge einzureichen.
- Die Wahlergebnisse werden den Delegierten durch den Wahlleiter in üblicher Form bekanntgegeben.
- Die Ergebnisse zur Beschlussfassung über die zulässigen Anträge werden den Delegierten durch den Präsidenten in üblicher Form bekanntgegeben.
- Nach Abschluss dieses Verfahrens wird die Landesversammlung beendet.
Die hier dargestellten Punkte zum Ablauf der 40. Landesversammlung stellen eine Verkürzung der Verfahrensbestimmungen dieser Landesversammlung dar. Verbindlich sind alleine die für die Delegierten abrufbaren Schreiben des Präsidenten zur 40. Landesversammlung.
Livestream öffentlicher Teil der Landesversammlung
Tagesordnung
Tagesordnung | |
1 | Eröffnung und Begrüßung Präsident Theo Zellner |
Grußworte
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2 | Rede des BRK-Präsidenten Theo Zellner |
3 | Ehrungen |
4 | Totengedenken |
5 | Genehmigung der Geschäftsordnung und der Tagesordnung |
6 | Bericht des Präsidenten und der Landesgeschäftsführung |
7 | Tätigkeits- und Finanzbericht des Landesvorstandes gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 8 |
8 | Bericht der Internen Revision nach § 51 Abs. 2 der BRK-Satzung |
9 | Vorlage des Jahresabschlusses der Körperschaft für das Geschäftsjahr 2020 durch den Haushaltsausschuss gemäß § 15 Nr. 8 der BRK-Satzung |
10 | Anträge zur Landesversammlung |
11 | Aussprache mit den Delegierten |
12 | Vorstellung des Urnenwahlverfahrens (und der vorgeschlagenen Kandidat*innen) |
12.1 | Bericht des Wahlvorbereitungsausschusses |
12.2 | Bestellung des Wahlausschusses mit Berechtigung der Benennung weiterer Wahlhelfer und Wahlhelferinnen durch den Wahlausschuss |
12.3 | Hinweis auf Möglichkeit weiterer Wahlvorschläge im Ersten Urnenwahlgang |
13 | Verweis auf das Abstimmungsverfahren nach gesondertem Ablaufplan |
14 | Überleitung zum Urnenwahl- und Antragsabstimmungsverfahren |
Vorstellung der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidat*innen
Auf dieser Seite stellen wir die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidat*innen vor, soweit die Kandidatin oder der Kandidat mit einer Veröffentlichung einverstanden ist. Für die Inhalte der Vorstellung sind ausschließlich die Kandidat*innen verantwortlich.