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Altenhilfe

Die Sicherung einer flächendeckenden und hochqualifizierten Versorgung von alten und pflegebedürftigen Menschen ist eine zentrale sozialpolitische Aufgabe der kommenden Jahre. Der demografische Wandel wirkt sich in diesem Bereich doppelt aus: durch eine starke Zunahme der Pflegebedürftigen und demenziell erkrankten Menschen und einen starken Rückgang der Beschäftigten in der Altenpflege sowie der für den Pflegeberuf in Frage kommenden Schulabsolventen. 

 

Das Bayerische Rote Kreuz ist Träger von 125 stationären Einrichtungen und 35 Tagespflegeeinrichtungen der Altenpflege in Bayern; die Sozialservice-Gesellschaft des BRK als 100%ige Tochtergesellschaft betreibt davon an 26 Standorten in Bayern Einrichtungen der stationären Altenpflege. Mit ca. 120 ambulanten Pflegediensten und mit ergänzenden Dienstleistungen wie Hausnotruf, Essen auf Rädern und Fahrdiensten für Menschen mit Einschränkungen tragen wir dazu bei, dass hilfs- und pflegebedürftige Menschen in Bayern so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. 

 

Um diese komplexen Versorgungsstrukturen auch in Zukunft aufrechterhalten und bedarfsgerecht weiterentwickeln zu können, fordert das Bayerische Rote Kreuz: 

 

  1. Die Einrichtung einer Enquete-Kommission aus allen Fraktionen sowie seitens der Träger, der Pflegekräfte, der Kostenträger und der Wissenschaft zur Erarbeitung auch von unkonventionellen Lösungen der drängendsten Probleme: Pflegefachkraftmangel und Personalnotstand.
  2. Eine aktive Beteiligung der Wohlfahrtsverbände - als wichtige Partner bei der Versorgung der bayerischen Bevölkerung mit Pflegeplätzen - an der derzeitigen Aktualisierung und Neufassung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) und der Ausführungsverordnung
  3. (AVPfleWoqG) durch das StMGP bereits deutlich vor der offiziellen Verbandsanhörung.
  4. Eine Deregulierung und Entbürokratisierung bei externen Qualitätsprüfungen durch die Heimaufsicht (FQA) und den Medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegekassen (MDK) mit dem Ziel, den tatsächlichen Pflegezustand der Bewohner, also die Ergebnisqualität zu prüfen und nicht länger Formulare, Checklisten, Unterschriftenlisten, Zimmergröße usw. und die Vermeidung von Doppel- und Mehrfachprüfungen.
  5. Bei der Umsetzung des Pflegeberufegesetzes in Bayern fordert das BRK, dass Pflegebedürftige nicht länger mit den Kosten der praktischen Ausbildung belastet werden; die Mittel für die Ausbildung muss -vergleichbar dem Krankenhaus - die Pflegeversicherung zur Verfügung stellen. Wir fordern auch für die Pflegedienste und Pflegeheime eine Anschubfinanzierung, um den erheblichen Umstellungsaufwand vor Ort bewältigen zu können.
  6. Wir fordern die Anwerbung und Vermittlung ausländischer Pflegefachkräfte als zentrale staatliche Aufgabe zu erkennen und zu organisieren. Ohne ausländische Pflegekräfte wird der Personalnotstand kaum zu bewältigen sein. Insbesondere muss auch das Anerkennungsverfahren ausländischer Pflegekräfte bei den Regierungen beschleunigt und vereinfacht werden. Die Kosten für das Anwerbe- und Integrationsverfahren ausländischer Pflegekräfte muss zusätzlich als pflegesatzrelevant anerkannt werden.
  7. Das BRK fordert den Erhalt des bayerischen Durchschnitts-Personalschlüssels von 1:2,4 in der Pflege. Eine Absenkung des bayerischen Durchschnitts-Personalschlüssels, bzw. der einzelnen Schlüssel je Pflegegrad, würde die Qualität der Pflege in Bayern automatisch verschlechtern.
  8. Die Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege sind zu erhöhen, um die stetig wachsende Zahl von Sozialhilfeempfängern in der Pflege zu stoppen. Denn die Verbesserungen durch die Pflegestärkungsgesetze II und III haben nicht zu einer Verbesserung der Pflegefinanzierung geführt.