Das Bayerische Rote Kreuz als größter Leistungserbringer im Rettungsdienst in Bayern mit fast 5000 hauptamtlichen und über 6000 ehrenamtlichen Mitarbeitern im Rettungsdienst begrüßt die Unterstützung des Ausschusses Rettungswesen der Bundesländer, die umstrittene und sinnlose Stichtagsregelung im neuen Notfallsanitätergesetz abzuschaffen.
In § 32 Abs. 2 Satz 1 NotSanG ist geregelt, dass Rettungsassistenten zum Stichtag 1.1.2014 eine Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren nachweisen müssen, um direkt zur Ergänzungsprüfung zugelassen zu werden. Wer zu diesem Stichtag diese…