Die Entscheidung, zusätzliche Mittel vollständig in die Betriebskostenförderung für Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und staatlich geförderten Betreuungseinrichtungen zu investieren, sichert die Qualität der Angebote und gewährleistet eine verlässliche, kontinuierliche Kinderbetreuung – ein entscheidender Faktor für Eltern, die Beruf und Familie miteinander vereinbaren müssen.
Die Träger von Kindertageseinrichtungen stehen seit Jahren unter massivem Kostendruck. BRK-Landesgeschäftsführer Robert Augustin erklärt: „Die Betriebskostenförderung deckt derzeit nur einen Teil der tatsächlichen Ausgaben, was vielerorts zu erheblichen Defiziten führt. Einige Einrichtungen mussten bereits schließen, und weitere Schließungen drohen, wenn keine nachhaltige Lösung gefunden wird.“ Die Umschichtung der Mittel kann dazu beitragen, diese Lücke zu verringern und die Finanzierung zu stärken. „Investitionen in die Betreuungsqualität sind gut angelegte Gelder in die Zukunft unserer Kinder und in die Stabilität des gesamten Betreuungssystems“, so Augustin weiter. Das BRK erwartet, dass die gesamten freiwerdenden Mittel – wie angekündigt – umgehend, jedoch spätestens ab dem Jahr 2026, vollständig zur Betriebskostenförderung von Kindertagesstätten eingesetzt werden. Darüber hinaus ist eine Information über die konkrete Mittelverteilung nötig. Aus Sicht des BRK sollten die Mittel langfristig in das Kita-System einfließen um damit sicherzustellen, dass die Einrichtungen nicht ihrem Bestand gefährdet werden.
Gleichzeitig bedauert das BRK, dass Familien künftig auf das Kinderstartgeld verzichten müssen. „Diese direkte Unterstützung war für viele eine spürbare Entlastung. Umso wichtiger ist es, dass die freiwerdenden Mittel tatsächlich dort ankommen, wo sie dringend gebraucht werden: in der Betriebskostenförderung der Kindertageseinrichtungen. Nur so lässt sich der Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung und Betreuung sichern und die Vielfalt der Träger erhalten“, betont Augustin.
Das BRK setzt sich dafür ein, dass die Mittel umgehend unbürokratisch für die Verbesserung der gesetzlichen Förderung verwendet werden und die geplante Reform des BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz) unter diesem Aspekt neu bewertet wird. Dies ist entscheidend, um die Qualität und Verfügbarkeit von Kindertageseinrichtungen in Bayern langfristig zu gewährleisten.

