Neuer Landesrahmenvertrag: Erhalt der Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen gesichert

Dank intensiver Verhandlungen der Freien Wohlfahrtspflege Bayern und den Kostenträgern konnte die bisherige Personalausstattung in vollstationären Pflegeeinrichtungen gesichert werden. Seit dem 1. Juli gilt bundesweit ein einheitlicher Maximal-Personalschlüssel nach § 113c SGB XI, der eine mögliche Absenkung des bisherigen Personals in Pflege und Betreuung in Bayern zur Folge hätte haben können.

Porträtfoto BRK-Sprecher

Sohrab Taheri-Sohi

Leiter Kommunikation
Pressesprecher Tel. 089 9241 1566
Mob. 01573 7739362
@: Presse@brk.de
Kontaktformular
zum Anfang