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Katastrophenhilfe und Bevölkerungsschutz

Die Katastrophenhilfe und der Bevölkerungsschutz verfügen in Bayern nicht nur über ein außerordentlich hohes ehrenamtliches Engagement, sondern seit 1995 über ein flächendeckendes Basishilfeleistungsnetz im Sanitäts- und Betreuungsdienst, das im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2006 modernisiert und 2009 um die Komponenten der Wasserrettung ergänzt wurde. Die Hilfsorganisationen, allen voran das BRK, haben darüber hinaus weitere unterstützende Komponenten des Bevölkerungsschutzes in Eigenregie erarbeitet und gestellt. Katastrophenhilfe und Bevölkerungsschutz werden im BRK ganz überwiegend von der Gemeinschaft 

„Bereitschaften“ getragen, die mit rd. 43.000 Einsatzkräften in allen 73 Kreisverbänden präsent ist. 

Aus heutiger Sicht und angesichts der veränderten Bedrohungslagen wie z.B. terroristischen Bedrohungen, großen Naturkatastrophen oder flächendeckenden Stromausfälle bedürfen diese Konzepte dringend einer fachlichen und materiellen Anpassung auf der Basis von definierten Schutzzielen. 

Das BRK fordert deshalb: 

  1. Die Handlungsstrukturen und die Ausstattung im bayerischen Katastrophenschutz müssen sich zukünftig an klaren, staatlich vorgegebenen Schutzzielen orientieren.
  2. Auf deren Grundlage müssen dringend moderne und verbindliche Führungsstrukturen und ein einheitliches Führungsverständnis im Schadensfall über alle beteiligten Institutionen hinweg geschaffen werden, auch mit entsprechenden Planstellen, sowohl in den Katastrophenschutzbehörden als auch bei den zur Hilfeleistung verpflichteten Organisationen.
  3. Dazu muss insbesondere eine einheitliche bayerische IT- und Kommunikationsinfrastruktur zur Führung von komplexen Einsätzen und zur Erlangung eines einheitlichen und ganzheitlichen Lagebildes erreicht werden.
  4. Die Kosten von Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften der bayerischen Hilfsorganisationen müssen vom Freistaat übernommen werden.
  5. Es muss eine neue, an die veränderte Gefahrenlage angepasste Ausstattung der bayerischen Hilfsorganisationen angeschafft und vom Freistaat finanziert werden, insbesondere geländegängige Fahrzeuge und Komponenten der Grundlogistik zur Versorgung der Bevölkerung, orientiert an den Zielen der „Konzeption Zivile Verteidigung“ der Bundesregierung.
  6. Bayern braucht dringend zusätzliche ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in Katastrophenhilfe und Bevölkerungsschutz. Wir fordern deshalb eine nachhaltige staatliche Unterstützung der Helfergewinnung und Helferbindung als Herausforderung des demografischen und soziologischen Wandels.