Allgemeine Teilnehmerhinweise / AGB 2009
Wir bitten die Entsendestellen zu beachten, dass durch eine gezielte und überlegte Auswahl und Anmeldung der Teilnehmer ein möglichst hoher Erfolg gewährleistet ist.
Für Lehrgänge des Bayerischen Jugendrotkreuzes (Bereiche „Jugendarbeit“ und „Notfalldarstellung“) gelten gesonderte Teilnahmebedingungen (siehe Folgeseiten). Dies gilt gleichfalls für Teilnehmer im Rahmen der Förderungen der Arbeitsagenturen (AZWV / Bildungsgutscheine).
Die im Einzelnen aufgeführten Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Veranstaltung müssen in jedem Fall erfüllt werden. Die Bestimmungen der Bildungsrichtlinie des BRK mit Ausführungsbestimmungen bzw. Ausbildung- und Prüfungsvorschriften sind zu beachten.
Zur sicheren Bearbeitung Ihrer Anmeldung bitten wir Sie, nur die neuen Lehrgangsanmeldungen an den jeweiligen Anbieter zu verwenden. Bei den angegebenen An- und Abreisezeiten sind immer die in der Einladung angegebenen Daten endgültig zutreffend.
Haben Sie im Zusammenhang mit unseren Veranstaltungen organisatorische oder inhaltliche Fragen, wenden Sie sich bitte an den Veranstalter. Meldeschluss für alle Lehrgänge ist, sofern keine anderen Bestimmungen gelten, sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die vollständigen Anmeldeunterlagen beim Veranstalter eingegangen sein. Sollten Sie nach erfolgter Anmeldung zu einer Veranstaltung an der Teilnahme verhindert sein, bitten wir Sie
- bei Absage immer den Veranstalter schriftlich zu verständigen,
- bei Erkrankung bei Lehrgangsbeginn oder verspäteter Anreise um telefonische Mitteilung an den Veranstalter oder die jeweilige Ausbildungsstätte.
Zu den Veranstaltungspreisen kommt noch der Preis von Verpflegung und ggf. Unterkunft hinzu!
Dort wo Sie zwei Preise sehen, gilt der höhere Preis für externe Teilnehmer (nicht BRK-Angehörige, bzw. Selbstzahler).
Selbstzahler bitten wir um Überweisung im Vorfeld der Veranstaltung, nach unserer Rechnungsstellung. Verpflegung und Unterkunft kommen ggf. noch hinzu.
Allgemeine Rücktrittsklausel
Nach dem jederzeit möglichen schriftlichen Rücktritt (per Fax, Mail oder Brief), von einer in diesem Kalender aufgeführten Veranstaltung, ist der / die Teilnehmer/-in bzw. die Entsendestelle verpflichtet, pauschal folgende Entschädigung zu zahlen, sofern kein Ersatzteilnehmer gemeldet wird:
bei Rücktritt
- bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der Lehrgangsgebühr
- und danach bis Lehrgangsbeginn: 50 % der Lehrgangsgebühr.
Bei fehlender Entschuldigung werden 100 % der Lehrgangsgebühr verrechnet. Ferner kommen Stornokosten ggf. für das Hotel / die Übernachtung sowie die bereits entstandenen Verpflegungskosten hinzu. Bei Erkrankung der Teilnehmerin/ des Teilnehmers (sofern durch ein ärztliches Attest innerhalb von 14 Tagen nach Lehrgangsbeginn nachgewiesen wird, dass eine Lehrgangs-/ Seminarteilnahme nicht möglich ist bzw. war) oder bei Entsendung eines Ersatzteilnehmers mit entsprechenden Voraussetzungen wird keine Entschädigung verlangt.
Fahrtkosten und Verdienstausfall können generell nicht erstattet werden. Je nach Lehrgangsort und Lehrgangsart entstehen unterschiedliche Übernachtungs- und Verpflegungskosten (zusätzlich zu den Lehrgangskosten). Sollten Sie Bedarf an einer Übernachtung haben, sind wir gerne bereit, die Buchung für Sie zu übernehmen. Vermerken Sie dies bitte an der entsprechenden Stelle Ihres Anmeldeformulars.
Bitte beachten Sie, dass eine Lehrgangsteilnahme zur Ableistung der gesamten Unterrichtsdauer verpflichtet. Bei Fehlzeiten von mehr als 10% der Lehrgangsdauer während der Lehrgangszeit können wir kein Teilnahmezertifikat ausstellen. Bei Lehrgängen für die Jugendarbeit verweisen wir auf die besonderen Hinweise im Bereich „JUGENDARBEIT“.
Bei den nachfolgend publizierten Terminen wurden im Hinblick auf die Preisgestaltung ausschließlich Nettopreise genannt. Vorsorglich möchten wir jedoch darauf hinweisen, dass unter Umständen unsere Leistungen (Lehrgang / Unterkunft / Verpflegung) gegenüber externen Kunden steuerrechtlichen Bestimmungen unterliegen und sofern im Rahmen der Rechnungslegung zusätzlich die gesetzliche MwSt. in Ansatz gebracht wird.
Soweit nicht anders angegeben, erhält jeder angemeldete Teilnehmer rechtzeitig eine persönliche Einladung zum Lehrgang. Ohne Einladung kann eine Teilnahme nicht erfolgen. Es erfolgt keine gesonderte Anmeldebestätigung.
Die in der Ausschreibung genannten Referenten/innen können wir Ihnen nicht garantieren. Wir werden bei Ausfall des Referenten jedoch gleichwertigen Ersatz bieten.
Sie bei uns ........
Wir freuen uns auf Ihren Besuch unserer Veranstaltungen und werden bemüht sein, Ihnen den Aufenthalt so angenehm und lehrreich wie möglich zu gestalten.
Der Besuch überregionaler Veranstaltungen bietet viele Vorteile, wie z. B. der Austausch mit anderen Menschen mit gleichen Interessen, das Kennenlernen anderer Sichtweisen und Problemlösungen sowie das Lernen in einer vom Alltagsgeschäft ungestörten Atmosphäre. Die Lernumgebung unserer Ausbildungsstätten, mit ihren hochwertigen technischen und methodisch/didaktischen Ausrüstungen, sind Garanten für einen optimalen Lehrgangserfolg.
........ und wir bei Ihnen!
Andererseits entsteht häufig Bedarf, Schulungen und Trainings ganz auf die Situation des eigenen Bereiches abzustimmen, hierfür bieten wir Ihnen unsere Partnerschaft an:
Wenn Sie in Ihrem eigenen Kreisverband das Gefühl haben, dass bestimmte Themen ganz speziell für Ihre Bereiche konzipiert werden sollten, wenden Sie sich gerne an uns.
Eine/r unserer Mitarbeiter/-innen kommt dann zu Ihnen und erarbeitet mit Ihnen ein Anforderungsprofil für die Ausbildung vor Ort. Daraus wird ein Seminarangebot erstellt, das Ihnen schriftlich zugeht und Sie ausführlich über Inhalte und Kosten informiert. Sie können dann in aller Ruhe prüfen, ob das Angebot Ihren Ansprüchen gerecht wird und einen Termin zur Durchführung vereinbaren.
Das bedeutet: Selbst, wenn Sie noch gar nicht wissen, was Sie genau wollen, können Sie es mit unserem Mitarbeiter besprechen und abklären.
Wir sind bemüht, stets eine hohe Qualität unserer Ausbildung zu garantieren. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir bestimmte Ausbildungsangebote nur an unsere optimal ausgestatteten Ausbildungsstätten gekoppelt lassen müssen.
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge des Bayerischen Jugendrotkreuzes
- Generell stehen alle Veranstaltungen bayernweit und bezirksverbandsunabhängig allen interessierten Mitgliedern in der Jugendarbeit des BRK offen, soweit sie die spezifischen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
- Kursanmeldungen müssen bis spätestens 8 Wochen vor Beginn des Lehrgangs mit dem Formblatt "Lehrgangsanmeldung" über die/den Leiter/in der Jugendarbeit und den Kreisverband beim Veranstalter eingegangen sein, um noch berücksichtigt werden zu können.
- Einverständniserklärung: Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang des Bayerischen Jugendrotkreuzes wird der Weitergabe von Name, Anschrift und Telefonnummer an die Kursteilnehmer/innen zugestimmt (zur Bildung von Fahrgemeinschaften). Außerdem erklärt sich die/der Teilnehmer/in damit einverstanden, dass auf dem Lehrgang entstandene Fotos zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit des Bayerischen Jugendrotkreuzes verwendet werden dürfen.
- Rücktritt: Bei Rücktritt bedarf es einer schriftlichen Abmeldung. Bis 2 Wochen vor dem Lehrgangstermin entstehen keine Kosten. Ist diese Frist unterschritten oder liegt kein triftiger Grund vor, wird der Kreisverband mit den tatsächlichen Kosten belastet. Dieser kann sich die Ausfallgebühren von der/dem Teilnehmer/in zurückerstatten lassen, wenn kein/e Ersatzteilnehmer/in gefunden werden konnte oder die Absage ohne triftigen Grund erfolgte.
- Kosten: Bei jedem Kurs wird eine landeseinheitlich festgelegte Organisationskostenpauschale erhoben:
Mehrtagesseminar 17,50 Euro
Tagesseminar 7,50 Euro
Blocklehrgang 50,00 Euro
Evtl. zusätzliche Teilnehmergebühren und/oder Materialkosten sind extra vermerkt.
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Teilnehmer mit Bildungsgutscheinen der Arbeitsagenturen
- Bei Maßnahmen deren Abschnittsdauer kürzer als drei Monate: Eine Kündigung ist zu Ende eines jeden Schulungsblock möglich. Beispiel: Drei Wochen „Praxisanleiter in der Pflege“. Die Kündigung ist nach der ersten Schulungswoche möglich.
- Kündigung bei Maßnahmenabschnittsdauer, länger als drei Monate: Die Kündigung ist erstmals zum Ende der ersten drei Monate mit einer Frist von 6 Wochen vorher möglich. Beispiel: Ausbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft: Dauer 12 x eine Woche. In jedem Monat findet eine Schulungswoche statt. Die Kündigung ist nach der ersten Schulungswoche, bzw. nach der zweiten Schulungswoche (sofern dieser Block nicht sechs Wochen vor dem Ende der dritten Schulungswoche liegt) möglich.
- Die Kündigung bedarf der Schriftform.
- Bei der Zahlung durch die Teilnehmer besteht ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens bis zum Beginn der Maßnahmen. Eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro wird dennoch für administrative Tätigkeiten erhoben.
Anschriften Ansprechpartner/innen / JRK
BV Oberbayern
Schumacherring 26, 81737 München
Gudrun Kolmberger, Tel. 089 / 62 71 38 - 23; Fax 089 / 62 71 38 - 80;
E-Mail: kolmberger@bvobb.brk.de
BV Niederbayern/Oberpfalz
Dr.-Leo-Ritter-Str. 5, 93049 Regensburg
Martin Stumpf, Tel. 0941 / 7 96 03 - 24; Fax 0941 / 7 96 03 – 66
E-Mail: jrk@bvndb.brk.de
BV Ober- und Mittelfranken
Regensburger Str. 231, 90478 Nürnberg
Sonja Weeger, Tel. 0911 / 58 68 - 122; Fax 0911 / 58 68 -136
E-Mail: sonja.weeger@bvomf.brk.de
BV Unterfranken
Greisingstraße 10 a, 97074 Würzburg
Stefan Fischer, Tel. 0931 / 7 96 11 - 21; Fax 0931 / 7 96 11 – 14
E-Mail: fischer@bvufr.brk.de
BV Schwaben
Bildungsstätte - Berliner Allee 50a, 86153 Augsburg
Manfred Grett, Tel. 0821 / 65 07 07 - 13; Fax 0821 / 65 07 07 – 17
E-Mail: grett@bildungsstaette.brk.de
Landesgeschäftsstelle Bayerisches Jugendrotkreuz
Garmischer Straße 19-21, 81373 München
Stefanie Widmann, Tel. 089 / 92 41 - 13 70; Fax 089 / 92 41 - 12 10
E-Mail: widmann@lgst.brk.de
- Termine
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30.05.2012, 09.00 Uhr
Führungssimulationstraining (u.a. Taktikmodell / ORGL / ELRD / UG.-San. / SEG Führer)02.06.2012, 08.00 Uhr
Grundlagen Lebensmittelsicherheit02.06.2012, 09.00 Uhr
Keine Angst vor Stabsarbeit (Fortbildung für Führungskräfte)04.06.2012, 09.00 Uhr
Beauftragter Medizinproduktegesetz06.06.2012, 09.00 Uhr
Fortbildung Beauftragter Medizinproduktegesetz09.06.2012, 09.00 Uhr
Leiten von Rotkreuz-Gemeinschaften I11.06.2012, 09.00 Uhr
VOLL - Abschlusslehrgang für Rettungssanitäter11.06.2012, 10.00 Uhr
Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst BGG 949
- Anmeldungen
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Bitte melden Sie sich zu unseren Seminaren immer über den Dienstweg an!
