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Betreuungsverein

Betreuung nach dem Betreuungsgesetz – was ist das?

„Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Verfassung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder vom Amts wegen einen Betreuer...“

 

Betreuungsverein im BRK

Stehen Sie vor der Frage, ob Sie für einen Angehörigen, Bekannten oder Nachbarn eine solche Aufgabe übernehmen sollen, dann sprechen Sie mit uns.

Wir beraten und unterstützen Betreuer, die sich zur ehrenamtlichen Übernahme einer Betreuung entschlossen haben. Wir bieten Informationsveranstaltungen für ehrenamtlichen Betreuer an.

Wenn kein geeigneter ehrenamtlicher Betreuer gefunden werden kann, bieten wir an, die Betreuung durch einen Mitarbeiter unseres Betreuungsvereines zu übernehmen.

 

Darüber hinaus bieten die BRK-VereinsbetreuerInnen Beratungen sowohl zum Betreuungsrecht als auch speziell zur Vorsorge in Form von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung etc. an. Familienangehörige von betreuten Personen können sich in allen Fragen die Betreuung betreffend an die BRK-VereinsbetreuerInnen wenden.


So funktionierts:

Wenn Sie zu diesen speziellen Themen Fragen haben, nehmen sich unsere MitarbeiterInnen in unserem Betreuungsverein Zeit für Sie. Wir vereinbaren gerne mit Ihnen einen Gesprächstermin.

 

Weitere Informationen, u.a. auch zu den Standorten, finden Sie hier auf den Seiten des BRK-Landesverbands.


Betreuungsverein
Wir beraten und unterstützen Betreuer, die sich zur ehrenamtlichen Übernahme einer Betreuung entschlossen haben.

Dieser Dienst wird außerdem in folgenden untergeordneten Verbänden angeboten:

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