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Erziehungshilfen (stationär)

Was ist "stationäre Erziehungshilfe"?

"Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagsleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern." So formuliert es das Kinder- und Jugendhilfegesetz.

Solange es das Wohl des Kindes zulässt, sollen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die Erziehung in der Familie fortzusetzen. Stationäre Unterbringung von Jugendlichen wird als "letzte Möglichkeit" der öffentlichen Erziehungshilfe angesehen.

Welche Angebote macht das BRK?

Das Deutsche Rote Kreuz beteiligt sich mit etwa 60 Kinder- und Jugendheimen an dieser öffentlichen Erziehungsaufgabe. Drei Prinzipien bilden die Grundlage dieser Arbeit:

  • Überschaubarkeit: an die Stelle früherer Großeinrichtungen sind kleine Gemeinschaften getreten, die überwiegend in familienähnlich konzipierten Gruppen zusammenleben. Das ermöglicht pädagogisch differenzierte Angebote, die sich an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen ausrichten.
  • Integration: die in den Einrichtungen des BRK lebenden Kinder und Jugendlichen sollen soweit wie möglich in die soziale und natürliche Umgebung eingegliedert sein. Neben dem Besuch der allgemeinbildenden Schulen steht die Teilnahme am örtlichen Vereinsleben und der Nachbarschaft im Vordergrund.
  • Offene Einrichtungen: stationäre Erziehungshilfe in den Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes findet immer in offener Form statt. Geschlossene Unterbringung wird aus grundsätzlichen und pädagogischen Gründen nicht angeboten.

 

Erziehungshilfen (stationär)
In überschaubaren, familienähnlichen Kleingruppen werden Kinder und Jugendliche gezielt gefördert.

Dieser Dienst wird außerdem in folgenden untergeordneten Verbänden angeboten:

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