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Bundesrats-Initiative ermöglicht Führerschein-Sonderregelung für Wasserretter und Katastrophenschützer

Mit Nachdruck hatte sich die Wasserwacht Bayern und der Katastrophenschutz des Bayerischen Roten Kreuzes für eine Sonderregelung eingesetzt, die den Rettern der Hilfsorganisation auch weiterhin das Fahren von Fahrzeugen mit 7,5 t und Anhängern gestattet. Die Bundesratsinitiative des Freistaats Bayerns hatte jetzt in Berlin Erfolg. „Junge ehrenamtliche Kräfte der Hilfsorganisation dürfen jetzt auch künftig die schweren Fahrzeuge oder  Bootsanhänger nach entsprechenden internen Schulungen fahren“, kommentierte Ulrike Scharf die Bemühungen von Innenminister Joachim Herrmann.

Die  Änderung der deutschen Führerscheinrichtlinien in europäisches Recht hatte die Hilfsorganisation in starke Bedrängnis gebracht, weil junge ehrenamtliche Helfer durch die Abgrenzung zwischen der Pkw-Klasse und der Lkw-Klasse nicht mehr wie früher bei 7,5 t, sondern bei 3,5 t liegt. Nur Fahrer, die vor 1999 ihren Führerschein erworben hatten, durften aufgrund eines Bestandschutzes die schweren Fahrzeuge weiterhin mit dem Führerschein der alten Klasse 3 fahren.  Das hatte zur Folge, dass junge Helfer mangels entsprechender Fahrerlaubnis und entsprechender Gelder für den LKW-Führerschein die Fahrzeuge des Katastrophenschutzes und der Wasserwacht mit den Bootsanhängern nicht mehr führen dürfen.

 

 

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