RTW_MAR.JPG Foto: J. Pöschel / BRK KV MSP

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Rettungsdienst

Mit über 6.200 hauptamtlich Beschäftigten und 2,5 Mio. ehrenamtlichen Einsatzstunden in 330 Rettungswachen, 8 Integrierten Leitstellen, zwei Rettungshubschraubern, mit der von 70.000 Aktiven der Wasserwacht rein ehrenamtlich geleisteten Wasserrettung und mit rd. 5.000 Aktiven der Bergwacht rein ehrenamtlich geleisteten Bergrettung, ist der Rettungsdienst eine zentrale Aufgabe des Bayerischen Roten Kreuzes. Das BRK erbringt in Bayern rund 80% der rettungsdienstlichen Leistungen für die bayerische Bevölkerung. 

Der Rettungsdienst in Bayern befindet sich durch den demografischen Wandel, durch eine Veränderung der Kliniklandschaft, durch die Verschiebungen zwischen ländlichen und urbanen Räumen und nicht zuletzt durch die Digitalisierung in einem starken Veränderungsprozess. Um bei allen anstehenden Veränderungen die rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen und gleichzeitig den Auftrag des Roten Kreuzes weiterhin erfüllen zu können, muss an entscheidenden Stellen nachgebessert und gehandelt werden.  

Das Bayerische Rote Kreuz fordert deshalb: 

  1. Der Rettungsdienst in Bayern muss als Teil des komplexen Hilfeleistungssystems, als aufwuchsfähiges, ehren- und hauptamtlich getragenes Versorgungsnetz gesehen und erhalten werden. Daraus ergeben sich klare Erwartungen an die Sicherung von Einsatzmöglichkeiten ehrenamtlicher Einsatzkräfte im Rettungsdienst, die dringend erhalten und abgesichert werden müssen.
  2. Der Rettungsdienst in Bayern muss in seiner personellen und materiellen Ausstattung sowohl an die Bedürfnisse des ländlichen Raumes als auch an die Anforderungen der großstädtischen Strukturen angepasst werden, und zwar deutlich schneller und effektiver, als es das heutige System der sogenannten „Trend- und Strukturanalysen“ erlaubt. Moderne Einsatzmöglichkeiten der Telemedizin sind auch in der Notfallrettung zu fördern.
  3. Eine rasch erreichbare Schnittstelle zur stationären Versorgung muss gewährleistet sein. Dazu sind insbesondere in ländlichen Regionen auch "kleinere Krankenhäuser" erforderlich. Für Patienten mit nicht lebensbedrohlichen Krankheitsbildern, die den Großteil der Notfalleinsätze ausmachen, ist keine spezielle Behandlung in weiter entfernten Krankenhäusern der Maximalversorgung erforderlich und somit auch kein länger dauernder Transport, der Rettungswagen und Notärzte bindet. Darüber hinaus bedarf es bei möglichen Epidemien (Influenza) einer Bettenreserve in Häusern der Grundversorgung.
  4. Der heutigen Fehllenkung von Patientenströmen und der damit verbundenen Fehlverwendung von Ressourcen des Rettungsdienstes muss massiv entgegengewirkt werden, aber nicht mit einer Zuordnung der Notfallrettung zum Bereich der klinischen Versorgung. Entsprechenden Überlegungen des „Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklungen im Gesundheitswesen“ (SVR) erteilen wir eine klare Absage. Wir fordern die noch bessere Verzahnung von Katastrophenhilfe und Bevölkerungsschutz einerseits und Rettungsdienst andererseits in Erfüllung des Auftrages zu Gesundheitsversorgung UND Gefahrenabwehr.
  5. Der Rettungsdienst darf nicht dem freien Spiel des Marktes überlassen werden. Wir fordern die Umsetzung der sog. „Bereichsausnahme“, also der Herausnahme rettungsdienstlicher Leistungen aus dem EU-Vergaberechtsregime unter Anerkennung und Wahrung der berechtigten Interessen aller derzeitigen bayerischen Leistungserbringer. Wir erwarten vom Gesetz- und Verordnungsgeber hier klare Vorgaben im Sinne von Bestandsschutz und der Anerkennung unseres komplexen Hilfeleistungsauftrages.
  6. Zur Bewältigung des Personalmangels als dem größten Problem des Rettungsdienstes, fordern wir die vollständige Refinanzierung der steigenden Personalkosten und ein Ende der Begrenzung der Kostenerstattung im Rettungsdienst auf die Grundlohnsummensteigerung.