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Humanitäres Denken

"per humanitatem ad pacem"

Durch Menschlichkeit zum Frieden - Humanitäres Denken

 

Das Rote Kreuz - eine Organisation sui generis

In der täglichen Wahrnehmung zeigt sich das Deutsche Rote Kreuz als ein Hilfswerk, welches vor allem im Rettungsdienst und medico-sozialen Bereich, bei der Sicherstellung der nationalen Blutversorgung und durch die Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz in Erscheinung tritt. Auch ist der Öffentlichkeit weitgehend bekannt, dass viele der Leistungen des Roten Kreuzes nur deshalb möglich sind, weil Millionen von Bürgern das Rote Kreuz fördernd unterstützen und über 300.000 Helfer ehrenamtlich und freiwillig aktiv im Roten Kreuz ihren Dienst tun. In den Medien tritt das Rote Kreuz zusätzlich in Erscheinung, wenn bei internationalen Katastrophenlagen seitens der Bundesrepublik Deutschland Hilfe geleistet wird. Doch all dies ist nur ein Teil des Wesens des Deutschen Roten Kreuzes, drückt aber noch nicht seine Besonderheit aus. Viele andere Organisationen in Deutschland leisten -vielleicht nicht immer im selben Umfangähnliche Hilfen. Will man beschreiben, was das Rote Kreuz einerseits von Nichtregierungsorganisationen und andererseits von staatlichen Diensten unterscheidet, sind im wesentlichen folgende Aspekte anzuführen: Das internationale Wesen des Roten Kreuzes

Derzeit bilden 183 Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften ein weltweites Netzwerk von nationalen Organisationen, die sich alle den gleichen humanitären und völkerrechtlichen Zielen verpflichtet sehen und nach einheitlichen Hilfsstandards, sowohl in Konflikten als auch bei anderen Katastrophen und Notlagen, der Bevölkerung Hilfe leisten. Dies geschieht im Rahmen eines Netzwerkes internationaler Solidarität, von dem alle profitieren. Die Tatsache, dass das Deutsche Rote Kreuz weltweit Hilfe leistet, muss hierbei sicher nicht besonders erwähnt werden. Dass aber anlässlich der Jahrhundertflut, die im Sommer 2001 große Verwüstungen im EIbeeinzugsgebiet verursachte, das Deutsche Rote Kreuz Hilfsangebote beispielsweise vom Schweizerischen Roten Kreuz aber auch Hilfen des Mosambikanischen Roten Kreuzes erhielt, mag als Beweis dafür stehen, dass der Grundsatz der Universalität innerhalb der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung tatsächlich gelebt wird.

Bemerkenswert ist -und auch hier findet sich ein wesentlicher Unterschied zu den Nichtregierungsorganisationen- die internationale Verfasstheit der Rotkreuz-I Rothalbmondbewegung. Das oberste beschließende Gremium, die Internationale Rotkreuzkonferenz, ist die höchste beschließende Instanz für alle Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften. Sie tritt turnusmäßig alle vier Jahre zusammen und vereinigt in sich nicht nur die Vertreter aller nationalen Gesellschaften, sondern auch die des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz und der Föderation als dem Dachverband der Rotkreuz-I Rothalbmondgesellschaften. Neben der Rotkreuzfamilie sind jedoch auch alle Regierungen der Staaten, die den Genfer Abkommen beigetreten sind, mit Sitz und Stimme an dieser Konferenz beteiligt. Die Beschlüsse, die diese Internationale Konferenz fasst, sind für alle Organe der Rotkreuz-I Rothalbmondbewegung verbindlich. Das Rote Kreuz befindet demnach über seine humanitären Belange nicht Wle eine Nichtregierungsorganisation ausschließlich aus sich heraus, sondern einvernehmlich mit der Staatengemeinschaft. Dies geschieht oft in zähen Verhandlungen, insbesondere wenn es um Fragen des Humanitären Völkerrechts geht, führt aber weltweit zu einer wesentlich höheren Verbindlichkeit der getroffenen Beschlüsse. Auf Grund der Internationalen RK-Konferenz von 1965 in Wien wurden - abgeleitet vom Völkerrecht -durch die Regierungen und die Vertreter der Rotkreuzbewegung die sieben Grundsätze für alle Organe des Roten Kreuzes verbindlich beschlossen.

Es handelt sich im Einzelnen um den Grundsatz der Menschlichkeit, aus dem Wunsch heraus entstanden, die Verwundeten in den Konflikten unterschiedslos zu betreuen und menschliches Leiden unter allen Umständen zu verhüten oder zu lindern, Leben und Gesundheit zu schützen, sowie gegenseitiges Verständnis, Freundschaft und Zusammenarbeit unter allen Völkern auf dem humanitären Feld zu ermöglichen.

Der zweite Grundsatz ist der der Unparteilichkeit: Bei seinem Tun macht das Rote Kreuz keinerlei Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit, Rasse, Religion, sozialer Stellung und politischer Zugehörigkeit. Es ist bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und bei der Hilfe den dringendsten Fällen den Vorzug zu geben.

Unparteilichkeit und Neutralität, der nächste Grundsatz, der das Rote Kreuz verpflichtet, sich zu allen Zeiten der Teilnahme kriegerischer, politischer, rassischer, religiöser und philosophischer Auseinandersetzungen zu enthalten, sind die Instrumentarien, die es auch heute noch in den meisten Fällen ermöglichen, zu notleidenden Menschen in Konfliktgebieten Zugang zu bekommen, die sonst von jedem humanitären Kontakt abgeschnitten wären. Für das Rote Kreuz ist der vierte Grundsatz wichtig, der durch die Staatengemeinschaft zugestanden wurde, nämlich der Grundsatz der Unabhängigkeit. Das Rote Kreuz ist unabhängig. Obwohl die nationalen Gesellschaften den Behörden zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterstellt sind, müssen sie dennoch eine Selbstständigkeit bewahren, die es ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen des Roten Kreuzes zu handeln. Es handelt sich also um eine Selbstverpflichtung der Staatengemeinschaft.

Ein weiterer Grundsatz: die Freiwilligkeit. Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften sind Organisationen der freiwilligen und uneigennützigen Hilfe. Der Grundsatz der Einheit besagt, dass es in einem Staat nur eine einzige Rotkreuzgesellschaft gibt. Sie muss allen offen stehen und ihre humanitäre Tätigkeit über das gesamte Staatsgebiet erstrecken. Das Rote Kreuz als weltumfassende Institution internationaler humanitärer Solidarität bei gleichen Rechten und Pflichten aller Mitglieder spiegelt sich im Grundsatz der Universalität wieder.

Es waren jedoch nicht nur die sieben Grundsätze, die durch die internationale Konferenz beschlossen wurden; auch Mindeststandards für Satzungen nationaler Gesellschaften, die ein gewissen Mindestmaß an Gleichheit aller Rotkreuz und Rothalbmondorganisationen garantieren, sind Teil solcher Beschlüsse. Eine weitere Besonderheit der internationalen Verfasstheit der Rotkreuz-/ Rothalbmondbewegung sind ihre zwei koordinierenden Organe, das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und die Föderation, beide mit Sitz in Genf. Das IKRK koordiniert alle Aktivitäten seitens der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung in Kriegen und Konflikten. Es beruft sich dabei auf die Genfer Abkommen. Ein Beispiel hierfür bietet aktuell die humanitäre Katastrophe im Sudan, genauer in der Region Dafour. Hier hilft das DRK mit Mitteln des Auswärtigen Amtes den Flüchtlingen und unterstützt sie mit Gebrauchsgütern, Nahrungsmitteln und medizinischen Hilfsgütern. Das operative Rückrat aller Aktionen bilden jedoch die freiwilligen Helfer des sudanesischen Roten Halbmondes. Im Sudan sind aber auch andere nationale Rotkreuzgesellschaften wie beispielsweise das Spanische Rote Kreuz aktiv. Doch ist es das IKRK, das all diese Einzelinitiativen koordiniert, so dass ein koordiniertes Konzept umgesetzt werden kann. Gleichzeitig verhandelt das Internationale Komitee mit allen Konfliktparteien darüber, dass humanitäre Mindeststandards auch in dieser kriegerischen Situation einzuhalten und dass es überall Zugang zu den notleidenden Menschen erhält. Hierzu gehört auch der Zugang zu Kriegsgefangenenlagern und die Betreuung der dort Inhaftierten. Die Staatengemeinschaft hat sich mit der Schaffung der Rotkreuz- und RothaIbmondbewegung ein Instrumentarium aufgebaut, das genau in solchen Fälle der Umsetzung des Humanitären Völkerrechts dient. Die Hilfen für Konfliktopfer reduzieren sich aber nicht nur auf die Lieferung von Hilfsgütern und die Betreuung von Gefangenen. Auch Vermisste werden über den Suchdienst des Roten Kreuzes weltweit gesucht und deren Angehörige, wo immer möglich von deren Verbleib unterrichtet.

Das Deutsche Rote Kreuz bearbeitet noch heute Vermisstenschicksale aus dem zweiten Weltkrieg, aber auch Anfragen ausländischer Mitbürger über deren Verbleib in den heimatlichen Krisenländern. Bei zivilen Katastrophen, also Naturkatastrophen und anderen großen Notlagen, koordiniert sich die Rotkreuzwelt jedoch nicht über das IKRK, sondern über ihren Dachverband, die Föderation. In Situationen, wie nach dem verheerenden Erdbeben im Iran, während der Weihnachtsfeiertage im letzten Dezember, ist es nötig, die überlasteten nationalen Instrumentarien von der Koordinierungsaufgabe zu befreien und zumindest, was die Rotkreuzfamilie betrifft, ein kohärentes Hilfssystem zu liefern. So beschloss die Föderation, dass sich das Deutsche Rote Kreuz in der Erstphase um die medizinische Versorgung der Erdbebenopfer kümmert, wohingegen das Schwedische Rote Kreuz damit beauftragt wurde, die Wasserversorgung sichern zu helfen. Das Britische Rote Kreuz wiederum hatte die Logistik der einkommenden Hilfsflüge zu managen. Diese arbeitsteilige Vorgehensweise ist inzwischen über standardisierte Hilfssysteme gut entwickelt und die Föderation steht als Garant für einen homogenen Hilfseinsatz seitens der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften. Die internationale Verfasstheit des Roten Kreuzes ist ein wesentlicher Aspekt in der Differenzierung zu Nichtregierungsorganisationen.

Ein weiterer Aspekt, der hier erwähnt werden muss, liegt jedoch auch im Wesen nationaler Gesellschaften wie dem Deutschen Roten Kreuz: Eine nationale Gesellschaft unterscheidet sich von einer Nichtregierungsorganisation vor allem dadurch, dass sie Teil der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist und somit ihr oberstes beschließendes Organ, die Internationale Konferenz durch die Staatengemeinschaft mitbestimmt wird. Zum anderen wird in den Genfer Abkommen den nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften eine spezifische Rolle in Konflikten zugewiesen, die das Deutsche Rote Kreuz hoffentlich nie implementieren muss. Zum dritten ist das Deutsche Rote Kreuz wie jede andere Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaft verpflichtet, sich auf humanitäre Notstände vorzubereiten und somit im Katastrophenschutz mitzuwirken. Auch kann eine nationale Rotkreuz-Gesellschaft nicht aus freien Stücken gebildet werden. Sie muss durch den Staat, auf dessen Territorium sie entstehen soll, im Rahmen eines legalen Verfahrens anerkannt werden und sich dabei verpflichten, diesem Staat als nationale RK-Gesellschaft bei der Erfüllung seiner aus dem humanitären Völkerrecht entstehenden humanitären Verpflichtungen zu helfen. So hat beispielsweise das Deutsche Rote Kreuz mit seinem Völkerrechtsausschuss im Auftrag der Bundesregierung die Geschäftsführung des Nationalen Komitees für das Humanitäre Völkerrecht inne. Auch bietet - im Rahmen der internationalen Verpflichtungen- das Deutsche Rote Kreuz der Bundesregierung an, bestimmte Vorhaltungen im Zivil- und Katastrophenschutz zu übernehmen. So ist das DRK beispielsweise von der Bundesregierung mit der Wahrnehmung aller Suchdienstaufgaben resultierend aus dem Zweiten Weltkrieg, aber auch im Rahmen aktueller Katastrophen und Krisen beauftragt. Und nicht zuletzt bedient sich die Bundesrepublik des Deutschen Roten Kreuzes im Rahmen internationaler Katastrophenhilfen. Sowohl die internationale als auch die nationale Verfasstheit von Rotkreuzgesellschaften, deren Legitimation sich aus dem Humanitären Völkerrecht ableitet, definieren sie somit als Organisationen sui generis. zwischen Nichtregierungsorganisationen einerseits und staatlichen Organen.

 

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