Grundsätze
Die XX. Internationale Rotkreuz-Konferenz verkündete in Wien,
im Oktober 1965, die Grundsätze, auf denen das Wirken des Roten Kreuzes beruht:
Menschlichkeit
Aus dem Wunsch heraus entstanden, die Verwundeten auf den Schlachtfeldern
unterschiedslos zu betreuen, bemüht sich das Rote Kreuz auf internationaler und
nationaler Ebene, menschliches Leiden unter allen Umständen zu verhüten und zu
lindern. Es ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen sowie die Ehrfurcht
vor dem Menschen hochzuhalten. Es fördert gegenseitiges Verständnis,
Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauernhaften Frieden unter den Völkern.
Unparteilichkeit
Es macht keinerlei Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit, Rasse, Religion,
sozialer Stellung und politischer Zugehörigkeit. Es ist einzig bemüht, den
Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und bei der Hilfe den dringendsten
Fällen den Vorrang zu geben.
Neutralität
Um sich das allgemeine Vertrauen zu erhalten, enthält sich das Rote Kreuz zu
allen Zeiten der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch an politischen,
rassischen, religiösen und weltanschaulichen Auseinandersetzungen.
Unabhängigkeit
Das Rote Kreuz ist unabhängig. Obwohl die nationalen Rotkreuz-Gesellschaften
den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit zur Seite stehen und den
jeweiligen Landesgesetzen unterstellt sind, sollen sie dennoch eine
Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen
des Roten Kreuzes zu handeln.
Freiwilligkeit
Das Rote Kreuz ist eine Einrichtung der freiwilligen und uneigennützigen Hilfe.
Einheit
Es kann in einem Land nur eine einzige Rotkreuz-Gesellschaft geben. Sie soll
allen offenstehen und ihre humanitäre Tätigkeit über das gesamte Gebiet
erstrecken.
Universalität
Das Rote Kreuz ist eine weltumfassende Institution, in der alle Gesellschaften
gleiche Rechte haben und verpflichtet sind, einander zu helfen.
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