Rettungswagen
Rettungswagen (RTW) werden eingesetzt, um akut verletzte oder erkrankte
Personen zu versorgen und zu transportieren.
Das Raumangebot in einem RTW ist so bemessen, dass der Patient auf der Trage liegend von drei Seiten (von rechts und links und vom Kopf aus) betreut werden kann. Ein RTW muss Stehhöhe (1,80m) haben, manch einer muss da allerdings den Kopf einziehen. Als Basisfahrzeuge für Rettungswagen dienen Kleintransporter, deren Innenraum entsprechend ausgebaut wird oder auf deren Fahrgestell ein Koffer mit den notwendigen Ausbauten montiert wird. Die beim BRK eingesetzten Rettungswagen und ihre Ausstattung erfüllen die Anforderungen der DIN EN 1789 und DIN EN 1865 für Krankenkraftwagen Typ C.
Zur medizinischen Ausstattung gehören die einfache Mullbinde und
das Blutdruckmessgerät genauso, wie Geräte zur elektrischen Wiederbelebung
(Defibrillation), EKG-Überwachung, Beatmung, Überwachung der Sauerstoffsättigung
im Blut (Pulsoximetrie). Auch Schienungsmaterial und spezielle Hilfsmittel
zum Umlagern eines Patienten auf die Trage sind vorhanden.
Zur Besatzung eines Rettungswagens gehören immer ein Fahrer und
ein Rettungsassistent. In den meisten Fällen wird der Fahrer mindestens
die Qualifikation Rettungssanitäter haben, auch wenn das Bayerische
Rettungsdienstgesetz eine geringere Qualifikation zulässt.
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