Rettungssanitäter

Die Rettungssanitäterausbildung definiert sich nach den seit 1977 vom Bund-/Länder-ausschuss für das Rettungswesen vorgegebenen Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst. Dabei handelt es sich um eine 520 Stunden-Mindestausbildung, die in 160Stunden Rettungswachenpraktikum sowie 40 Stunden Abschluss- und Prüfungslehrgang untergegliedert ist. Die gesamte Ausbildung muss nach drei Jahren abgeschlossen sein.
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