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Notarzt

Notärzte führen die erste ärztliche Hilfe am Notfallort durch. Dazu gehören, die Wiederherstellung und Sicherung der Vitalfunktion, die Überwachung der Rettung, die Vorbereitung und ärztliche Überwachung des Transportes.

 

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Der Notarztdienst in Bayern wird durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die Rettungszweckverbände gewährleistet.


Ärzte, die am Notarztdienst teilnehmen wollen, müssen gegenüber der KVB einen besonderen Befähigkeitsnachweis erbringen. Als Befähigkeitsnachweis wird üblicherweise der Fachkundennachweis Rettungsdienst verlangt.

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