Blaulicht + Martinshorn- Was tun???
Der Rettungsdienst fährt auch nachts mit Blaulicht und Martinshorn und macht damit einen Höllenlärm - muss das sein?
Um es mit einem Wort zu sagen: Ja. Warum das so ist, möchten wir Ihnen hier erläutern.
Wie Sie vielleicht wissen, haben Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, THW, Rettungsdiensten und so weiter im Einsatzfall gewisse Sonderrechte. So darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, rote Ampeln überfahren oder sogar gegen die Fahrtrichtung in Einbahnstraßen gefahren werden - um nur einige Beispiele zu nennen. Die Berechtigung, diese Regeln der Straßenverkehrsordnung zu übertreten, heißt "Sonderrecht". Dieses hat der Rettungsdienst im Einsatz unabhängig davon, ob mit oder ohne Blaulicht und Martinshorn gefahren wird.
Was nun aber von Blaulicht und Martinshorn (die korrekterweise "Sondersignal" heißen) abhängt, ist das sogenannte "Wegerecht". Dies heißt, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer dem Einsatzfahrzeug sofort freie Bahn zu verschaffen haben. Dieses Wegerecht - so hat dies der Gesetzgeber eindeutig klargestellt - gilt aber nur, wenn Blaulicht und Martinshorn zusammen verwendet werden. Egal ob dies tagsüber oder nachts ist - Blaulicht allein reicht hierfür nicht aus.
Was aber viel gewichtiger für den Einsatz von Blaulicht und Martinshorn auch bei Nacht spricht: Das Sondersignal (also Blaulicht & Martinshorn zusammen) hat vor allem eine Warnfunktion. Es soll die anderen Verkehrsteilnehmer warnen, dass sich hier ein Einsatzfahrzeug nähert, welches die o.g. Sonderrechte in Anspruch nimmt und sich deshalb nicht wie ein normaler Verkehrsteilnehmer verhält. Das Sondersignal mahnt also in soweit die anderen Verkehrsteilnehmer zur Vorsicht und Rücksichtnahme auf das Einsatzfahrzeug. Man könnte nun denken, dass dies dahingehend ja irrelevant sei, da nachts ja sowieso nur wenige oder garkeiner unterwegs ist - aber gerade deshalb ist der Einsatz von Blaulicht und Horn um so wichtiger, denn wenn Sie als Verkehrsteilnehmer der Meinung sind, dass nachts niemand unterwegs ist, rechnen Sie sicher am allerwenigsten mit einem tonnenschweren Einsatzfahrzeug, das bei "Rot" durch die Kreuzung fährt oder die Vorfahrtsregeln außer Acht lässt. Das Sondersignal dient also vor Allem auch dem Schutz aller anderen Verkehrsteilnehmer, die sich eventuell im Fahrtweg des Einsatzfahrzeugs befinden.
Nicht zuletzt haben auch die Richter hier ganz klar ein Machtwort gesprochen: Wenn ein Einsatzfahrer nur mit Blaulicht, ohne Martinshorn fährt - auch nachts - und es dabei zum Unfall kommt, handelt dieser Einsatzfahrer grob fahrlässig und wird dafür zur Verantwortung gezogen. Je nachdem drohen dem Einsatzfahrer hier sogar Gefängnisstrafen. Wenn man dann noch bedenkt, dass die Einsatzkräfte, die die schweren Rettungsdienstfahrzege steuern, dafür keine extra Ausbildung haben, sondern wie jeder andere Auto- oder LKW-Fahrer auch nur einen normalen Führerschein, wird vielleicht die Verantwortung, die auf den Schultern dieser Fahrer lastet, etwas klarer. Schließlich macht jeder Einsatzfahrer diese Arbeit für diejenigen, die sich in Not befinden - dafür dann ins Gefängis zu gehen werden sicherlich die wenigsten riskieren.
Verhalten auf einspurigen Straßen:
- verringern Sie Ihre Geschwindigkeit und halten sie ggf. an
- bremsen Sie nicht plötzlich wenn Sie ein Fahrzeug mit Sondersignalen bemerken
- fahren Sie zum rechten Fahrbahnrand
- vergewissern Sie sich vor der Weiterfahrt ob weitere Einsatzfahrzeuge folgen
Das gleiche Verhalten ist anzuwenden, wenn Ihnen ein Einsatzfahrzeug mit Sondersignalen entgegenkommt.
Verhalten an Ampeln:
rote Ampel:
- weichen Sie nach rechts aus
- überfahren Sie ggf. die Haltelinie
grüne Ampel:
- bleiben Sie unverzüglich stehen sobald Sie ein Fahrzeug mit Sondersignalen akustisch oder optisch wahrnehmen
- verzichten Sie auf Ihre Vorfahrtsrechte
Auch Fußgänger und Radfahrer müssen an Ampeln auf Ihre Vorrechte zugunsten von Einsatzfahrzeugen verzichten.
Rettungsgassen auf Autobahnen:
Bei Unfällen auf Autobahnen und Bundesstraßen bilden sich oft in Kürze kilometerlange Staus. Dies erschwert es den anfahrenden Einsatzfahrzeugen - gerade LKW´s - schnell zur Unfallstelle vordringen zu können. Doch gerade hier ist schnelle Hilfe gefragt, wenn z.B. noch Personen in demolierten Fahrzeugen eingeklemmt sind.
Darum gilt es bei Staus folgende Regeln zu beachten:
- achten Sie auf akustische Signale wie das Martinshorn - schalten sie hierzu das Radio leiser oder öfnen Sie das Fenster
- behalten Sie den rückwärtigen Verkehr mit dem Seitenspiegel im Auge
- laufen Sie nicht auf der Fahrbahn umher
- bilden Sie Rettungsgassen
Wo ist die Rettungsgasse zu bilden?
Bei Fahrbahnen mit zwei Fahrbahnen in eine Richtung ist die Rettungsgasse zwischen den beiden Fahrstreifen zu bilden, auf dreispurigen Straßen ist die Rettungsgasse zwischen der linken und der mittleren Fahrspur zu bilden.Um eine Gasse bilden zu können, empfiehlt es sich bei einer Staubildung Abstand zum Vordermann zu halten, damit ein problemloses Rangieren möglich ist.
Der Standstreifen ist grundsätzlich nur für Pannenfahrzeuge vorgesehen und dient nicht als Rettungsweg für Einsatzkräfte. Denken Sie deshalb immer an die Bildung von Rettungsgassen und beachten Sie das meist mehrere Einsatzfahrzeuge unterwegs sind.
Halten Sie deshalb die Rettungsgasse auch weiter frei, bis der Stau sich auflöst.
Und beachten Sie:
Mißbrauchen Sie die Rettungsgasse nicht, indem Sie sich an ein vorbeifahrendes Einsatzfahrzeug hängen. Dies ist verboten und wird mit einem Bußgeld von 50 Euro und 3 Punkten geahndet.
- Termine
-
12.06.2012, 20.00 Uhr
Dienstabend26.06.2012, 20.00 Uhr
Dienstabend10.07.2012, 20.00 Uhr
Dienstabend24.07.2012, 19.00 Uhr
Dienstabend



