Defibrillation
40 bis 50 Prozent der
betroffenen Patienten weisen Kammerflimmern auf
Etwa 40 - 50 Prozent der Patienten, die vom Rettungsdienst
wiederbelebt werden, weisen bei der ersten EKG-Rhythmusanalyse
„Kammerflimmern“ auf. Es handelt sich hierbei um eine
Herzrhythmusstörung, bei der die Muskulatur des Herzens so
unkoordiniert arbeitet, dass die Herzmuskelfasern sich ungleichmäßig
zusammenziehen, der Herzmuskel insgesamt „flimmert". Infolgedessen
wird kein Blut mehr gepumpt, es kann kein Puls mehr getastet werden.
Der Patient ist klinisch tot.
Defibrillation ist die einzig wirksame Behandlung des
Kammerflimmerns
Die einzig wirksame Behandlung des Kammerflimmerns ist die sofortige
elektrische Defibrillation, unterstützt von den Basismaßnahmen der
Wiederbelebung (Atemspende, Herz-Druck-Massage). Bei der
elektrischen Defibrillation wird mittels großflächiger Elektroden
ein Stromstoß auf den Körper des Betroffenen abgegeben. Dadurch soll
das ungeordnete Fibrillieren der Herzmuskelfasern unterbrochen und
in eine regelrechte Aktion überführt werden. Da der Stromstoß jedoch
auch andere Muskeln erreicht, „zuckt“ der Patient hierbei insgesamt
zusammen.
Überlebenswahrscheinlichkeit
Die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Defibrillation wird
entscheidend durch den Faktor Zeit begrenzt. Je früher die
Defibrillation durchgeführt wird, desto höher ist die
Wahrscheinlichkeit, dass der Patient überlebt. Eine Kombination aus
sofortiger Frühdefibrillation und weiterführenden
Wiederbelebungsmaßnahmen (Medikamente, Infusionen, etc.) erhöht die
Überlebenschancen (= Entlassung aus dem Krankenhaus) des Patienten
um bis zu 60 Prozent. Wird hingegen erst nach zehn Minuten
defibrilliert, beträgt die Überlebenswahrscheinlichkeit nur ca. fünf
Prozent.
Frühdefibrillation durch nichtärztliches Personal
Da bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes also lebenswichtige
Minuten vergehen, muss die Maßnahme der Frühdefibrillation auch von
nichtärztlichem Personal durchgeführt werden. Die Industrie hat
hierzu moderne, automatische Defibrillatoren entwickelt, die das EKG
des Patienten über Elektroden aufnehmen, auswerten und bei Vorliegen
von Kammerflimmern eine Defibrillation empfehlen. Der Stromstoß muss
vom Anwender jedoch selbst ausgelöst werden. Die medizinische
Fachkompetenz ist bei diesen Geräten quasi eingebaut. Diese
automatisierten externen Defibrillatoren (AED) können selbst die
Indikation zur Defibrillation stellen.
Medizinische Fachgremien / Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe
Da diese Geräte sehr sicher in der Anwendung sind, haben sich
verschiedene medizinische Fachgremien mit der Frage beschäftigt, ob
auch Nichtärzte, also Rettungsassistenten, aber auch Sanitäts- und
Ersthelfer defibrillieren können und dürfen. In den Leitlinien des
European Resuscitation Council (ERC) heißt es hierzu: „Das ERC
unterstützt nachdrücklich das Konzept der Frühdefibrillation
innerhalb der Überlebenskette. Um das Ziel der Frühdefibrillation zu
erreichen, ist es unerlässlich, nicht-ärztlichem Personal die
Defibrillation unter bestimmten Bedingungen zu erlauben. Der
wissenschaftliche und klinische Beweis spricht mit überwältigenden
Daten für diese Strategie.“
Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe hat
Rahmenempfehlungen herausgegeben, die Sie
hier
herunterladen können.
Schulung der Bevölkerung
Die meisten ehrenamtlichen Sanitäterinnen und Sanitäter des BRK sind
in der Frühdefibrillation ausgebildet. In sogenannten „Helfer vor
Ort“ Systemen können sie mit ihren eigenen Einsatzfahrzeugen oft
noch vor dem Notarztwagen vor Ort sein und schnelle Hilfe leisten.
Die überwiegend ehrenamtlichen Ausbilder des BRK schulen auch die
Bevölkerung im Umgang mit dem AED, um die Überlebensrate deutlich zu
erhöhen. Vor allem an belebten Orten ist es wichtig, dass
Defibrillatoren angeschafft und mögliche Anwender in Kursen
ausgebildet werden.
Quelle: www.drk.de



