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Betreuung

Betreuungsdienst

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Vom Grundsatz her dient der Betreuungsdienst der Aufrechterhaltung der sozialen Grundbedürfnisse der unverletzten, von einem großen Schadensereignis oder einer Katastrophe betroffenen Menschen. Dem Betreuungsdienst fallen somit lebenserhaltende Aufgaben zu. Hierfür werden einsatzbereite Helferinnen und Helfer, die auf die Hilfeleistung in solchen Schadens- oder Katastrophenfällen vorbereitet sind sowie entsprechendes Material benötigt.


Betreuung

 

Die Betroffenen haben dabei die Möglichkeit verloren, sich selbst zu versorgen. Sie müssen deshalb so schnell wie möglich Hilfe erhalten, die sie vor weiteren Gefahren und Schäden bewahrt. Jede Hilfe durch jeden Helfenden ist in einer solchen Situation angezeigt und willkommen. Sie wird aber angesichts der Zahl der Betroffenen und der Größe der Not nicht ausreichend sein. Es muss zunächst eine organisierte Hilfe einsetzen.

 

Betr

Diese Hilfe muss die Betroffenen:
  • auffangen und sammeln, (um mit ihnen Verbindung zu bekommen und sie weiteren Hilfsmaßnahmen zuzuführen)
  • zielgerecht leiten, (z.B. aus dem Gefahrenbereich, über passierbare Straßen)
  • verpflegen, (heiße Getränke, Kaltverpflegung, Eintopfgerichte)
  • unterbringen, (in Notunterkünften)
  • betreuen, (vorrangig die besonders gefährdeten Personengruppen)
  • registrieren (u. a. als Grundlage für die Familienzusammenführung).

Aus der Aufzählung wird deutlich, dass eine solche Hilfe geplant und gelenkt, d.h. organisiert werden muss. Hierfür wurde unser Betreuungsdienst eingerichtet.

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