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Sanitätswachdienst

Sanitätswachdienste gehören zu unseren Kernaufgaben - Wir sind Ihr kompetenter Partner vor Ort!

 

Sanitätswachdienste gehören zu den Kernaufgaben der Bereitschaften des Bayerischen Roten Kreuzes und stellen eines unserer größten Tätigkeitsfelder dar. Wir verfügen in Steppach über eine über 75-jährige Erfahrung auf diesem Gebiet. Eine umfangreiche medizinische wie logistische Ausrüstung und über 50 erfahrene Mitarbeiter - Sanitätshelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten, Ärzte und Notärzte sind dabei selbstverständlich.

Wir betreuen Veranstaltungen der verschiedensten Art sanitätswachdienstlich, vom örtlichen Reitturnier bis hin zu überregionalen Großveranstaltungen ist alles vertreten.


Was ist ein Sanitätswachdienst?

 

Der Sanitätswachdienst ist ein Teil der Notfallvorsorge im Rahmen von geplanten Veranstaltungen. Hierbei werden die Veranstaltungen durch unsere Mitarbeiter begleitet und abgesichert.

 

Wie läuft ein Sanitätswachdienst ab?

 

Der Ablauf eines Sanitätswachdienstes gliedert sich in drei Phasen:


1. Kontakt- und Planungsphase

Jede Veranstaltung birgt ihr eigenes Gefahrenpotential. Dieses wird von unseren Experten mit Hilfe des modifizierten Maurer-Algorithmus berechnet und in Absprache mit dem Veranstalter werden

  • Anzahl und Qualifikation der Helfer (Sanitätshelfer / Rettungssanitäter / Rettungsassistenten / Ärzte / Notärzte)
  • Art und Zahl der Rettungsmittel (Krankentransportwagen / Rettungswagen / Notarztzubringer / Logistikfahrzeuge)
  • sowie Anzahl, Beschaffenheit und Ort von Unfallhilfsstellen (Bereitstellungsplätze, Sanitätsräume, Zelte u.a.)

 

definiert. In Abhängigkeit von den räumlichen und topographischen Bedingungen der Veranstaltung werden unsere mobilen Sanitätstrupps zu Fuß, per Fahrrad, Motorrad oder auf entsprechenden Rettungsmitteln eingesetzt.

Das Veranstaltungsgelände wird detailliert erfasst und beurteilt. So werden z.B. Rettungs- und Sammelräume, Flucht- und Rettungswege erkundet und bauliche Bedingungen erfasst.

 

 Nur eine gute Planung gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit für Ihre Veranstaltung!


2. Durchführungsphase

Nach abgeschlossener Planung erfolgt ein letztes Briefing unseres Einsatzleiters mit dem eingesetzen Fachpersonal unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn. Auch bei der Absicherung kleinerer Veranstaltungen durch lediglich einen Fußtrupp haben unsere Helfer selbstverständlich ein umfassendes notfallmedizinisches Equipment nach DIN-Norm inklusive eines Automatisierten Externen Defibrillators (AED) zur Behandlung des plötzlichen Herztodes dabei. Bei mehreren Helfern erfolgt die Kommunikation zwischen den eingesetzten Kräften über BOS-Funkgeräte auf 2- oder 4-Meter-Band, ggf. mit Unterstützung eines Einsatzleitwagens.

 

3. Evaluierungsphase

Nach dem bewältigten Einsatz können die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Sanitätswachdienst zusammengefasst, ausgewertet und mit dem Veranstalter diskutiert werden. Dies bietet dem Veranstalter und uns die Möglichkeit, in maximalem Maße aus den Erfahrungen zu lernen und unsere Maßnahmen zur medizinischen Absicherung einer Veranstaltung stets zu optimieren.

 

Wann benötige ich einen Sanitätswachdienst für meine Veranstaltung?

 

Für Veranstalter sollte die Sicherheit ihrer Veranstaltung im Vordergrund stehen, daher wird oftmals mit uns Kontakt aufgenommen, um eine sanitätswachdienstliche Absicherung der Veranstaltung mit uns zu planen ohne dass ein unmittelbarer Zwang durch Auflagen vorliegt.

 

Formell können folgende Bedingungen einen Sanitätswachdienst zwingend erfordern:


1. Vorschriften übergeordneter Verbände

Beispielsweise Reitsportverbände und Motorsportverbände fordern regelhaft die Absicherung der Veranstaltung durch einen Sanitätswachdienst. Bitte klären Sie bereits rechtzeitig im Vorfeld Ihrer Veranstaltung ab, ob seitens Ihres Dachverbandes eine sanitätswachdienstliche Absicherung vorgeschrieben wird!


2. Behördliche Auflagen

Die für den Veranstaltungsort zuständige Gemeinde oder auch das Landratsamt kann einen Sanitätswachdienst per behördlicher Auflage verlangen, welcher Ihnen bei Vertragsabschluss oder per Bescheid auferlegt wird.


3. Verkehrssicherungspflicht

Unabhängig der unter 1. und 2. genannten Vorschriften möchten wir jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass jeder Veranstalter im Sinne der Verkehrssicherungspflicht verpflichtet ist, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern. Verstöße können zu Schadensersatzansprüchen (gem. §§ 823 ff. BGB) gegenüber dem Veranstalter führen! Weitere Informationen zur Verkehrssicherungspflicht erhalten Sie im folgenden Abschnitt.

 

Was ist die "Verkehrssicherungspflicht" eines Veranstalters?

 

Eine Verkehrssicherungspflicht, bzw. Verkehrspflicht ist eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu Schadensersatzansprüchen (gem. §§ 823 ff. BGB) führen kann.


Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen um Schäden anderer zu verhindern.

 

Dem Veranstalter drohen bei Mißachtung der Verkehrssicherungspflicht Schadensersatzansprüche durch Unterlassen. Falls Sie Veranstalter sind, sollte es daher in Ihrem Interesse sein, vorzubeugen.

 

Bei Fragen können Sie selbstverständlich Kontakt mit uns aufnehmen. Unsere Experten beraten Sie gerne. Bei Unklarheiten und Grenzfällen besprechen wir uns mit unseren juristischen Fachberatern.

 

Wie kann ich bezüglich eines Sanitätswachdienstes Kontakt mit der BRK Bereitschaft Steppach aufnehmen?

 

Telefonisch über unsere Info-Telefonnummer: 0175 / 710 52 64

Per eMail via unseres Kontaktformulars

Schriftlich an BRK Bereitschaft Steppach, Bereitschaftsleitung, Gabelsberger Str. 20, 86199 Augsburg

 

 

 

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