Sichtung im Katastrophenschutz
Welche Bedeutung der Sichtung/Triage im Rahmen einer rettungsdienstlichen Großschadenslage als auch im Bereich der Katastrophe zu kommt, war am 11. März 2011 das Thema des Abends. Maximilian May stellte den mSTaRT-Algorithmus zur präklinischen Sichtung durch nichtärztliches Personal unseren Bereitschaftsmitgliedern vor. Die DIN 13050 definiert die Sichtung als „ärztliche Beurteilung und Entscheidung über die Priorität der Versorgung von Patienten hinsichtlich Art und Umfang der Behandlung sowie Zeitpunkt, Art und Ziel des Abtransportes“.
Sehr anschaulich erklärte Max May, wie die praktikable Vorgehensweise bei zeitlich sehr gedrängten Patientenaufkommen eine zügige und effektive Patientensichtung ermöglicht.
Maximilian May wies auf die Besonderheiten in unterschiedlich auftretenden Schadensereignissen, beispielsweise bei Großunfällen auf Stadt- und Volksfesten oder etwa bei Fußballveranstaltungen mit einer Vielzahl von Verletzten, Erkrankten oder Hilfsbedürftigen hin. In den genannten Fällen sind durch interne Wachanforderungen bereits Einsatzkräfte vor Ort, welche sofort ein verfügbares Versorgungssystem zur Hand haben. ¹ Bei alkoholisierten Patienten ist eine besonders sorgfältige Sichtung vorzunehmen, da potentielle Zusatzkomplikationen zu den Verletzungen, die sich die Patienten aufgrund des MANVs zuzogen, auftreten können. Durch die Intoxikation werden möglicherweise weitere Verletzungen oder Erkrankungen verschleiert (z.B. Hirnblutung, Hypoglykämie, Niereninsuffizienz, zusätzlicher Missbrauch von Arznei- oder Rauschmitteln etc.). Jedoch zeichnen unerwarteten MAN`s oder Katastrophen ein anders Bild. Hierbei ist der Rettungsdienst in der Regel als Erster am Einsatzort (Kennzeichnungsweste Sichtung) und übernimmt die Erst-Sichtung. Die Herausforderung an eine adäquate Registrierung/Dokumentation entsteht durch zwei Faktoren: Die erste Gruppe bezieht sich auf Patienten, welche Vitalbedrohungen aufweisen. Hier greift der Rettungsdienst direkt ein, um eine unzweckmäßige Verzögerung der medizinischen Versorgung abzuwenden. Somit erfolgt in solchen Fällen ein direkter Transport vom Einsatzort in eine Klinik. Dieses Patientengut kann somit nicht von den Notärzten auf der Patientenablage oder am Behandlungsplatz gesichtet und in die Dokumentation mit aufgenommen werden. Die zweite Gruppe betrifft „Selbst-Entlassungen“. Häufig verlassen Betroffene, für die nach der Triageuntersuchung eine Sichtungskarte angelegt wurde, eigenständig und ohne Einverständnis des behandelnden medizinischen Personals den Schadensort.
Für den Rettungs- und Sanitätsdienst gilt, die Sichtung ist kein statischer, sondern ein dynamischer Vorgang, der bei Änderung der Gegebenheiten wiederholt werden muss. Zum Abschluss dieses Abends förderte die gemeinsame Übung das Verständnis für die Arbeitsweisen des Anderen!
¹ vgl. Mackersie, Shackford et al. 1988; Selden, Schnitzer et al. 1990; Gilpin and Nelson 1991; Gurney, Rivara et al. 1992.
- Termine
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25.05.2012, 19.30 Uhr
Thorax und Komplikationen08.06.2012, 19.30 Uhr
Entfällt- Tag nach Fronleichnam22.06.2012, 19.00 Uhr
Mitgliederversammlung
