DIN EN ISO 9000 ff
Grundsätze
In Industrie und Dienstleistung werden Qualitätsmanagementsysteme häufig auf der allumfassenden DIN EN ISO 9000-Reihe aufgebaut. Dabei gelten folgende Grundsätze:
- Kundenorientierung
- Führung
- Einbeziehung der Personen
- Prozessorientierter Ansatz
- Systemorientierter Managementansatz
- Ständige Verbesserung
- Sachbezogener Ansatz zur Entscheidungsfindung
- Lieferantenbeziehungen zum gegenseitigen Nutzen
Normen
Die DIN EN ISO 9000-Reihe beinhaltet grunsätzlich folgende Normen, die Basis für ein Qualitätsmanagementsystem liefern:
- DIN EN ISO 9000:2005 - Die DIN EN ISO 9000:2005 definiert Begriffe und Grundlagen für Qualitätsmanagementsysteme.
- DIN EN ISO 9001:2008 - Die DIN EN ISO 9001:2008 beschreibt die Anforderungen an ein QMS. Sie ist die bekannteste und am meisten verbreitete Norm als Basis für Qualitätsmanagementsysteme. Die Grundsätze des Qualitätsmanagement werden konkret in Anforderungen übersetzt. In Audits wird die Konformität des bestehenden QMS mit der DIN EN ISO 9001:2008 verglichen - ggf. auch mit weiteren Normen. Die Revision 2008 der DIN EN ISO 9001:2008 hat gegenüber der DIN EN ISO 9001:2000 unter anderem Änderungen in den Bereichen Risikomanagement, Position des QMB, Prozessmanagement und Umgang mit Kundeneigentum erfahren.
- Audits werden in der DIN EN ISO 19011:2002 näher beschrieben.
Begutachtung - Zertifizierung
Die Qualitätsfähigkeit des Unternehmens in Form einer Normenkonformität zur DIN EN ISO 9001:2008 wird in verschiedenster Weise ständig überwacht:
- Interne Audits (gem. Kapitel 8.2.2 der DIN EN ISO 9001:2008) werden gemäss einem Auditjahresplan mindestens einmal jährlich durchgeführt, um Verbesserungspotentiale zu erarbeiten. Der Interne Auditor führt das Audit mit der obersten Leitung, dem QMB und entsprechenden Mitarbeitern durch.
- Management-Reviews (gem. Kapitel 5.6 der DIN EN ISO 9001:2008) fassen die Effektivität des Qualitätsmanagementsystems mindestens einmal jährlich zusammen und werden der obersten Leitung (Geschäftsführung) vorgelegt.
- Externe Audits können entweder durch Abnehmer einer Dienstleistung (second party audit) oder durch unabhängige Zertifizierungsstellen (third party audit) durchgeführt werden. Zertifizierungsaudits durch einen externen Auditor einer Zertifizierungsgesellschaft (third party audits) erfolgen im Drei-Jahres-Turnus, zwischen den Audits erfolgen Überwachungsaudits im Jahresintervall.
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