Rettungsschwimmabzeichen Gold
Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Gold

Mindestalter: 16 Jahre

Nachweis des DRSA Silber, nicht älter als 3 Jahre

300 m Flossenschwimmen in höchstens 6 Minuten, davon 250 m in Bauch- oder Seitenlage und 50 m Schleppen, Partner in Kleidung (Achselgriff)

300 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 9 Minuten, anschließend im Wasser entkleiden

100 m Schwimmen in höchstens 1:40 Minuten

30 m Streckentauchen, dabei Heraufholen von 10 kleinen Tauchringen oder Tellern, die auf einer Strecke von 20 m in einer höchstens 2 m breiten Gasse verteilt sind; mindestens 8 Stück aufsammeln

Dreimal Tieftauchen in Kleidung innerhalb von 3 Minuten; das erste Mal mit einem Kopfsprung, anschließend je einmal kopf- und fußwärts von der Wasseroberfläche mit gleichzeitigem Heraufholen von jeweils zwei 5-kg-Tauchringen oder eines gleichartigen Gegenstandes die 3 m voneinander entfernt liegen (Wassertiefe zwischen 3 und 5 m)

50 m Transportschwimmen, beide Partner in Kleidung: Schieben in höchstens 1:30 Minuten

Nachweis der Kenntnisse zur Vermeidung von Umklammerungen sowie Fertigkeiten zur Befreiung aus Halsumklammerung von hinten und Halswürgegriff von hinten

Kombinierte Übung (beide Partner in Kleidung), die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist:
25 m Schwimmen in höchstens 30 Sekunden
Abtauchen auf 3-5 m Wassertiefe, Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen
Lösen einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff
25 m Schleppen in höchstens 60 Sekunden mit einem Fesselgriff
Anlandbringen des Geretteten
3 Minuten Vorführung der Atemspende am Phantom

Handhabung folgender Rettungsgeräte:
Retten mit Rettungsball und Leine:
12 m Weitwerfen in einen Zielsektor mit 3 m-Öffnung in 12 m Entfernung:
6 Würfe innerhalb von 5 Minuten, davon 4 Treffer
Retten mit Rettungsgurt und Leine (als Schwimmer und Leinenführer)

Handhabung gebräuchlicher Wiederbelebungsgeräte

Nachweis folgender Kenntnisse:
Wiederbelebung (Atemspende)
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Rechte und Pflichten bei Hilfeleistungen

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs nicht älter als 3 Jahre
