Organisation
Der Bundesverband unterteilt sich entsprechend der föderalen Struktur
des DRK in 19 Landesverbände, die sich weiter in Bezirksverbände (nur
in Bayern), Kreiswasserwachten und Ortsgruppen beziehungsweise
Ortsvereine unterteilen. Eine Ortsgruppe kann optional einen oder
mehrere Stützpunkte haben. Ein Stützpunkt wird von einem
Stützpunktleiter geleitet. In einzelnen Landesverbänden gibt es bedingt
durch die Entstehungsgeschichte der dortigen Wasserwacht auch andere
Sonderformen. Beispielsweise ist die Wasserwacht in Einzelfällen den
Bereitschaften als Fachdienst zugeordnet oder ist auf Kreis- statt auf
Ortsgruppenebene eingerichtet.
Auf den verschiedenen Ebenen finden
regelmäßig Ausschusssitzungen statt und es wird jeweils eine
ehrenamtliche Leitung gewählt (Ortsgruppen-, Kreis-, Bezirks-, Landes-,
Bundesleitung). Auf Bundes- und meist auch Landesebene stellt das Rote
Kreuz einen hauptamtlichen Mitarbeiter für die Wasserwacht.
Bundesverband
Die derzeitigen Bundesleiter, stellvertretenden Bundesleiter und Technischen Leiter können sie hier sehen.
Landesverbände
Das Deutsche Rote Kreuz und folglich auch die Wasserwacht gliedert
sich in 19 Landesverbände. Diese entsprechen weitgehend den deutschen
Bundesländern. Die Ausnahmen sind:
- Baden und Baden-Württemberg sind getrennte Landesverbände
- Nordrhein-Westfalen unterteilt sich in die Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe
- die Region Oldenburger Land, das frühere Land Oldenburg, ist ein eigener Landesverband
Bei den Landesverbänden stellt Bayern eine
Sonderform dar, da die einzelnen Gliederungen keine rechtlich
selbstständigen eingetragenen Vereine, sondern Bestandteil des
Bayerischen Roten Kreuzes sind, das eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts ist.
Bezirksverbände
Die Bezirksverbände gibt es nur in Bayern. Sie sind Träger und Ausrichter verschiedener Ausbildungen, bei denen die Teilnehmerzahl für eine Ausbildung auf Kreis- oder Ortsverbandsebene zu klein ist. Außerhalb von Bayern ist dies dann die Aufgabe der Landesverbände.
Kreisverbände und Kreiswasserwachten
Ein Kreisverband beziehungsweise Kreiswasserwacht (früher auch als Abteilung bezeichnet) ist die Verbindung der einzelnen Ortsgruppen in einem Landkreis. Auf Kreisebene werden die meisten Ausbildungen abgehalten, die für die Ortsgruppen, wegen der zu geringen Teilnehmerzahl, nicht leistbar wären. Auch werden auf Kreis- beziehungsweise Bezirksebene die Katastrophenschutz-Einheiten aufgestellt.
Ortsgruppen
Die Ortsgruppen sind die Basis der Arbeit der Wasserwacht. Sie führen
den Wasserrettungsdienst und die Ausbildungen im Schwimmen,
Rettungsschwimmen, Erste-Hilfe und Naturschutz durch. Einer Ortsgruppe
können auch ein oder mehrere Stützpunkte angegliedert sein. Stützpunkte
sind kleine Standorte, die aufgrund von Personalmangel in der
Vorstandschaft rechtlich nicht selbständig sind.
Die Ortsgruppe
wird durch einen Vorstand geleitet, der von der Hauptversammlung für
vier Jahre gewählt wird. Jedes Mitglied, das älter als 16 Jahre ist, hat
das aktive Wahlrecht, volljährige Mitglieder haben zudem das passive
Wahlrecht. Die Vorstandschaft muss mindestens aus einem Vorsitzenden,
einem Technischem Leiter und dem Jugendleiter bestehen. Der Technische
Leiter, der für die Ausrüstung und Ausbildung der Mitglieder
verantwortlich ist, übernimmt bei Abwesenheit des Vorsitzenden dessen
Aufgaben, wenn kein stellvertretender Vorsitzender gewählt wurde.
Meistens gibt es noch weitere Vorstandsmitglieder, wie den Kassierer,
den Schriftführer oder Beauftragte, die für einen bestimmten Fachbereich
zuständig sind.
Das Rote Kreuz
Da die Wasserwacht eine von vielen Organisationen des Roten Kreuzes
ist, passt sich deren Struktur der der Institution des Roten Kreuzes an.
Bitte
klicken sie hier für weitere Informationen
über die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.
Weitere
Organisationen des Roten Kreuzes sind zum Beispiel der Rettungsdienst,
die Bergwacht, die Bereitschaften und das Jugendrotkreuz.
