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Organisation

Der Bundesverband unterteilt sich entsprechend der föderalen Struktur des DRK in 19 Landesverbände, die sich weiter in Bezirksverbände (nur in Bayern), Kreiswasserwachten und Ortsgruppen beziehungsweise Ortsvereine unterteilen. Eine Ortsgruppe kann optional einen oder mehrere Stützpunkte haben. Ein Stützpunkt wird von einem Stützpunktleiter geleitet. In einzelnen Landesverbänden gibt es bedingt durch die Entstehungsgeschichte der dortigen Wasserwacht auch andere Sonderformen. Beispielsweise ist die Wasserwacht in Einzelfällen den Bereitschaften als Fachdienst zugeordnet oder ist auf Kreis- statt auf Ortsgruppenebene eingerichtet.
Auf den verschiedenen Ebenen finden regelmäßig Ausschusssitzungen statt und es wird jeweils eine ehrenamtliche Leitung gewählt (Ortsgruppen-, Kreis-, Bezirks-, Landes-, Bundesleitung). Auf Bundes- und meist auch Landesebene stellt das Rote Kreuz einen hauptamtlichen Mitarbeiter für die Wasserwacht.

Bundesverband

Die derzeitigen Bundesleiter, stellvertretenden Bundesleiter und Technischen Leiter können sie hier sehen.

Landesverbände

Das Deutsche Rote Kreuz und folglich auch die Wasserwacht gliedert sich in 19 Landesverbände. Diese entsprechen weitgehend den deutschen Bundesländern. Die Ausnahmen sind:

  • Baden und Baden-Württemberg sind getrennte Landesverbände
  • Nordrhein-Westfalen unterteilt sich in die Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe
  • die Region Oldenburger Land, das frühere Land Oldenburg, ist ein eigener Landesverband


Bei den Landesverbänden stellt Bayern eine Sonderform dar, da die einzelnen Gliederungen keine rechtlich selbstständigen eingetragenen Vereine, sondern Bestandteil des Bayerischen Roten Kreuzes sind, das eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

Bezirksverbände

Die Bezirksverbände gibt es nur in Bayern. Sie sind Träger und Ausrichter verschiedener Ausbildungen, bei denen die Teilnehmerzahl für eine Ausbildung auf Kreis- oder Ortsverbandsebene zu klein ist. Außerhalb von Bayern ist dies dann die Aufgabe der Landesverbände.

Kreisverbände und Kreiswasserwachten

Ein Kreisverband beziehungsweise Kreiswasserwacht (früher auch als Abteilung bezeichnet) ist die Verbindung der einzelnen Ortsgruppen in einem Landkreis. Auf Kreisebene werden die meisten Ausbildungen abgehalten, die für die Ortsgruppen, wegen der zu geringen Teilnehmerzahl, nicht leistbar wären. Auch werden auf Kreis- beziehungsweise Bezirksebene die Katastrophenschutz-Einheiten aufgestellt.

Ortsgruppen

Die Ortsgruppen sind die Basis der Arbeit der Wasserwacht. Sie führen den Wasserrettungsdienst und die Ausbildungen im Schwimmen, Rettungsschwimmen, Erste-Hilfe und Naturschutz durch. Einer Ortsgruppe können auch ein oder mehrere Stützpunkte angegliedert sein. Stützpunkte sind kleine Standorte, die aufgrund von Personalmangel in der Vorstandschaft rechtlich nicht selbständig sind.

Die Ortsgruppe wird durch einen Vorstand geleitet, der von der Hauptversammlung für vier Jahre gewählt wird. Jedes Mitglied, das älter als 16 Jahre ist, hat das aktive Wahlrecht, volljährige Mitglieder haben zudem das passive Wahlrecht. Die Vorstandschaft muss mindestens aus einem Vorsitzenden, einem Technischem Leiter und dem Jugendleiter bestehen. Der Technische Leiter, der für die Ausrüstung und Ausbildung der Mitglieder verantwortlich ist, übernimmt bei Abwesenheit des Vorsitzenden dessen Aufgaben, wenn kein stellvertretender Vorsitzender gewählt wurde. Meistens gibt es noch weitere Vorstandsmitglieder, wie den Kassierer, den Schriftführer oder Beauftragte, die für einen bestimmten Fachbereich zuständig sind.

Das Rote Kreuz

Da die Wasserwacht eine von vielen Organisationen des Roten Kreuzes ist, passt sich deren Struktur der der Institution des Roten Kreuzes an.
Bitte klicken sie hier für weitere Informationen über die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

Weitere Organisationen des Roten Kreuzes sind zum Beispiel der Rettungsdienst, die Bergwacht, die Bereitschaften und das Jugendrotkreuz.

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