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Organisation

Die Jugend der Ortsgruppe ist Teil der Wasserwacht OG Aichach und untersteht daher der selben föderalen Struktur.

Um bei der immer weiter steigenden Gruppenstärke eine weiterhin funktionierende Organistaion gewährleisten zu können wurde in einer der regelmäßig stattfindenden Gruppenleiterrunde eine Organisationsstruktur und Aufgabenverteilung beschlossen, die in der selbst ausgearbeiteten Satzung der Jugend festgehalten wurde.

Diese soll im Folgenden dargestellt werden.

 

Mitglieder

Zwischen dem 7. und 16. Lebensjahr sind Mitglieder der Wasserwacht Teil der Jugendgruppe. Hier werden sie in insgesamt 3 Altersdefinierte Untergruppen eingeteilt. Jede Gruppe setzt sowohl in den Gruppenstunde (ca. im zwei Wöchigen abstand) als auch im Training (wöchentlich) das Konzept des Junior-Wasserretters um. Als Ziel soll in jeder Altersgruppe der erfolgreiche Abschluss des Juniorwasserretters der Stufe stehen.

Neben den Gruppenstunden und dem Training gibt es noch weitere Möglichkeiten und Angebote, welche von Stufe zu Stufe variieren.

  • Stufe 1 (7 – 10 Jahre)
      • Training
      • Gruppenstunde
  • Stufe 2 (11 – 13 Jahre)
      • Training
      • Gruppenstunde
      • Praktikant im Wachdienst
  • Stufe 3 (14 – 16 Jahre)
      • Training

      • Gruppenstunde

      • Praktikant im Wachdienst

      • Rettungsschwimmer im Wachdienst ab 15 Jahre

      • Mitwirkung bei Arbeitsgruppen

 

In einer weiteren Altersgruppe, der Stufe 4 , treffen sich alle Mitglieder (auch Quereinsteiger) welche älter als 16 Jahre sind und noch Interesse an Gruppenstunden (und der Jugend) haben. Sie können ebenfalls in Arbeitsgruppen mitwirken. Desweiteren können sie bei Interesse Gruppenleiter werden.

 

Jugendleiter und Jugendleitung

Der Jugendleiter und sein Stellvertreter werden gemäß der Satzung der Wasserwacht alle 4 Jahre in einer Wahl von allen Jungmitgliedern und den Gruppenleitern gewählt. Ihre Aufgabe ist:

  • die Führung der Jugend der Ortsgruppe
  • die Jugend in der Ortsgruppe (Vorstandschaft) sowie dem Kreisverband zu repräsentieren und zu vertreten
  • die Organisation der Gruppenstunden (über die Gruppenleiter)
  • die Organisation des Schwimmtrainings (über die Gruppenleiter)
  • die Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen (in den Arbeitsgruppen)
  • die Auswahl der Gruppenleiter
  • die Fortbildung der Gruppenleiter
  • die Vorbereitung und Leitung der Gruppenleiterrunden.

Gemeinsam mit den Gruppenleitern bilden sie die komplette Jugendleitung. Im Zuge der Gruppenleiterrunden werden Organisatorische und Inhaltliche Themen besprochen und ggf. darüber Abgestimmt. Bei einer Abstimmung hat jeder Teil der Jugendleitung die gleiche Gewichtung der Stimme. Den Jugendleitern steht jedoch hier noch ein Veto-Recht zu , welches jedoch nur volle Kraft erhält, wenn beide Jugendleiter der gleichen Meinung sind.
In Absprache mit den Gruppenleitern in den Gruppenleiterrunden, Informieren die Jugendleiter ihre Mitglieder regelmäßig (alle 3-4 Monate) in einem Rundbrief über die aktuellen Geschehnisse.

 

Gruppenleiter und Gruppenleitung

Ein Gruppenleiter muss folgende Kriterien erfüllen um an einer Gruppenleiterausbildung Teilnehmen zu können:

  • DRSA Silber

  • Erste Hilfe Kurs (16. Std.)

  • Gespräch mit Jugendleitung

  • 3 „Schnupper„-Gruppenstunden begleiten (von Planung bis Nacharbeit mit Übernahme mind. einer Funktion Bsp. Spieldurchführung)

Jede Altersgruppe wird von 2-3 Gruppenleitern geführt, wobei einer der Gruppenleiter (pro Gruppe) zum verantwortlichen Gruppenleiter ernannt wird. Die Auswahl des verantwortlichen Gruppenleiters übernimmt jede Gruppe selbst. Es ist kein fester Posten sondern kann personell variieren. Die Aufgaben des Verantwortlichen Gruppenleiters stellen sich wie folgt dar:

  • Vorrangig erster Ansprechpartner bei Gruppenspezifischen Fragen für die Jugendleitung

  • Vorrangig erster Ansprechpartner bei Gruppenspezifischen Fragen für die Eltern der Gruppe

  • Verantwortlich für den Gruppenstundenplan (= Inhalte der Gruppenstunden entsprechend des JWR-Konzeptes)

  • Verantwortlich für die Termin Weitergabe der Gruppenstunden an Jugendleitung und Gruppenmitglieder

Zu den Aufgaben der Gruppenleiter zählt die Planung, Organisation und Durchführung der regelmäßig stattfindenden Gruppenstunden. Durch ihre Anwesenheit und aktive Beteiligung in den Gruppenleiterrunden, wirken sie auch in der gesamten Jugendleitung mit. Sie können sich ebenfalls in Arbeitsgruppen engagieren und sich somit noch mehr in die Jugendarbeit einbringen.

Die Gruppenleiter berufen im Abstand von 4 – 6 Wochen eine Gruppenleiterrunde ein. In der Gruppenleiterrunde werden aktuelle Geschehnisse aus der Jugend besprochen, Anstehende Aktionen ausgeschrieben (in AGs) und Entscheidungen der Jugendarbeit getroffen (sofern nicht anders notwendig). Eine Gruppenleiterrunde ist erst dann beschlussfähig, wenn mind. 50% der gesamten Gruppenleitern und mind. 1 Jugendleiter Anwesend sind. Wenn bei Beschlüssen Uneinigkeit besteht (z. B. Frage des Ausflugzieles) wird abgestimmt. Eine Abstimmung ist dann erfolgreich wenn:

  • Bei ungerader Teilnehmerzahl mind. 2/3 (aufgerundet) dafür sind, oder
  • Bei gerader Teilnehmerzahl mind. 3/4 (aufgerundet) dafür sind.

 

Arbeitsgruppen

In den werden anstehende Aktionen und Veranstaltungen kurz besprochen und über deren Umsetzung abgestimmt. Wird dem Vorschlag zugestimmt so schreibt die Jugendleitung hierfür eine Arbeitsgruppe aus. Diese Arbeitsgruppe wird gemeinsam von einem Jugendleiter und einem Gruppenleiter organisiert und geleitet. Sie ist zuständig für Planung, Organisation und Durchführung der beschriebenen Aktion/ der Veranstaltung. In der jeweiligen Arbeitsgruppe dürfen alle Mitglieder der Stufen 3 und 4, sowie die Gruppenleiter Teilnehmen.

Sie arbeiten eigenverantwortlich sowohl in der Vorbereitung wie auch während der Durchführung. Die Leitung der Arbeitsgruppe informiert die Gruppenleiterrunde in ihren Sitzungen kurz über den aktuellen Stand der Vorbereitung und gibt einen Einblick in den Ablauf. Die Gruppenleiterrunde kann hierzu Stellung nehmen und ggf. neue Anregungen bzw. Verbesserungsvorschläge geben, ist jedoch nicht in der Lage Teile der Aktion zu streichen bzw. zu blockieren.

Nach jeder abgeschlossenen Veranstaltung (je nach Größe der Veranstaltung 1-2 Wochen) sollten sich die Teilnehmer der AG nochmals treffen (AG Leitung verantwortlich) um die Aktion zu besprechen und evtl. Resümee zu ziehen. Dieses Abschlusstreffen ist zugleich Beendigung der Arbeitsgruppen-Konstellation. Die Erstellung eines Zeitungsartikels (ab einer bestimmten Veranstaltungsgröße) durch die AG-Leitung wäre wünschenswert. Ebenfalls sollte die AG-Leitung nach diesem Abschlusstreffen ein Protokoll schreiben, welches inhaltlich den Gesprächen des Abschlusstreffens gleicht. Dieses Protokoll wird anschließend gemeinsam mit dem Ablaufplan und allen weiteren Dokumenten der Aktion abgeheftet und online archiviert.

 

Alkohol und Tabak

Grundsätzlich verfährt die Wasserwacht Jugend Aichach in Bezug auf den Konsum von Alkohol und Tabakerzeugnissen gemäß den Paragraphen §1, §9 und §10 des Jugendschutzgesetzes (JuSchuG). Diese werden für alle "Öffentlichen Veranstaltungen der Wasserwacht Jugend Aichach" wie folgt ausgelegt:

Der Konsum von Alkohol ist grundsätzlich strengstens untersagt. Dies gilt für alle Mitglieder der Wasserwacht Jugend Aichach. Das Rauchen ist für alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren verboten. Personen über 18 Jahren ist es nur unter der Voraussetzung gestattet zu Rauchen, dass sie ihre Vorbildfunktion gegenüber Kindern insbesondere Mitgliedern der Wasserwacht Jugend wahren, das heißt sich außer Sichtweite der Gruppe begeben. Außerdem müssen auch alle anderen je nach Situation geltenden Gebote und Verbote eingehalten werden: so ist zum Beispiel das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden und auf Schulgeländen verboten. Auch das jeweilige Hausrecht ist zu beachten. Zudem wird der Raucher dazu angehalten Nichtraucher zu schützen und Zigarettenreste ordnungsgemäß zu entsorgen um die öffentlichen Interessen des Roten Kreuzes zu wahren.

Als "Öffentliche Veranstaltungen der Wasserwacht Jugend Aichach" gelten alle Zusammenkünfte der Jugendgruppe der Wasserwacht Aichach, die offiziell durch eine interne und/oder öffentliche Ausschreibung der Jugendleitung bekannt gegeben werden (zum Beispiel durch persönliche schriftliche Einladungen, Rundbriefe, den Internetauftritt der Wasserwacht, die Zeitung, etc.) und/oder bei der die Jugendgruppe und deren Mitglieder klar als Teil der Wasserwacht oder des Roten Kreuzes erkennbar und in diesem Rahmen Teilnehmer einer Veranstaltung sind (zum Beispiel eines Wettbewerbs, etc.), eine Aufgabe wahrnehmen (zum Beispiel Wachdienst, Schiedsrichtertätigkeit bei Wettbewerben oder Vorbereitung von Veranstaltungen, etc.) oder selbst eine Veranstaltung durchführen (zum Beispiel Gesundheitstag, Sommerfest, etc.) und/oder bei der die Jugendgruppe versammelt ist, um Ziele und Aufgaben der Wasserwacht oder des Roten Kreuzes zu verwirklichen und/oder ihrem Bildungsauftrag nachzukommen.

Bei Verstößen gegen die oben genannten Regeln, behält sich die Jugendleitung vor Maßnahmen zu ergreifen um deren Einhaltung sicherzustellen.

 

Die gesamte Struktur gibt es natürlich auch zum Herunterladen.

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