Infos und Downloads für Schulen und Lehrer
Juniorhelfer IIIn der 3. und 4. Jahrgangsstufe kann in den Schulen die Ausbildung zum Juniorhelfer II absolviert werden, die ebenfalls vier Unterrichtseinheiten beinhaltet. Als weiteres Übungsfeld bietet sich die Teilnahme am Schulsanitätsdienst an.Inhalte sind:
Juniorhelfer IIIFür die 5. Klassenstufen aller Schularten ist der Juniorhelfer III vorgesehen. Auch hier dauert die Ausbildung vier Unterrichtseinheiten. Die Teilnahme am Schulsanitätsdienst bietet sich als Übungsfeld an.Gegenstände der Ausbildung sind:
Wer lieber redet als schreibt, erreicht sie telefonisch unter 089/9241-1391. Schulsanitätsdienst
"Die Schule hat mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von
Unfällen und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Im Zusammenwirken
mit allen Beteiligten soll die Schule das
Sicherheitsbewusstsein der Schüler wecken und fördern. […]" (Allgemeine
Schulordnung - ASchO, § 46 Abs. 1). Infos zum Schulsanitätsdienst
Immer noch erleidet in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland - trotz vorhandener Sicherheitsmaßnahmen - jährlich etwa jeder 12. Schüler einen Schulunfall. Die Erstversorgung nach Unfällen erfolgt noch in der Schule, weshalb das Jugendrotkreuz großen Wert darauf legt, Schüler zu Juniorhelfern auszubilden, Erste-Hilfe-Kurse in Schulen durchzuführen und funktionierende Schulsanitätsdienste einzurichten und zu unterstützen. Interessierte Schüler und Lehrer werden in Erster Hilfe ausgebildet und sind so in der Lage, verletzte Schüler und Lehrer zu versorgen – gegebenenfalls bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Das Wissen über Erste Hilfe wird dabei regelmäßig vertieft und erweitert. Außerdem hat die Tätigkeit im Schulsanitätsdienst zur Folge, dass Selbstbewusstsein, Mitverantwortung und soziale Verhaltensweisen der Schüler geschult und gestärkt werden. Schulsanitäter sind in den Unterrichtspausen an festen Anlaufstellen in den Schulen zu erreichen und folgen einem von ihnen selbst aufgestellten Dienstplan. Wegen ihrer fundierten Ausbildung sind Schulsanitäter ernstzunehmende Ersthelfer. Natürlich sind sie nie ganz auf sich allein gestellt, sondern haben einen Betreuungslehrer als Kontaktperson an ihrer Seite. Das Bayerische Jugendrotkreuz hat dazu eine Arbeitshilfe erstellt, die den Aufbau und Einsatz eines Schulsanitätsdienstes beschreibt.
Bei Fragen könnt Ihr Euch an Dorothea Firck in der Landesgeschäftsstelle des Bayerischen Jugendrotkreuzes
in München wenden. Trau Dich! Das
Interesse von Kindern an der Ersten Hilfe kann nicht früh genug geweckt
werden. Deshalb bietet das Jugendrotkreuz bereits für die Arbeit mit
Kindern im Vorschulalter eine Arbeitshilfe unter dem Motto "Trau Dich! Keiner ist zu klein, um Helfer zu sein!"
an. Interessierte Erzieher/innen können damit schon den Kleinsten
Grundlagen der Ersten Hilfe vermitteln.
In kindgerechter Form werden grundlegende Inhalte der Ersten Hilfe
besprochen und praktisch geübt. So wird zum Beispiel vermittelt, dass
Trösten und Hilfe holen am wichtigsten sind, wenn Verletzte aufgefunden
werden. Die Kinder lernen Wunden zu versorgen, erfahren viel über die
fachgerechte Behandlung von Beulen, Quetschungen, Verbrennungen,
Verbrühungen und Insektenstichen. Außerdem wird ihnen das Innere eines
Rettungswagens gezeigt und sie besuchen gemeinsam einen Kinderarzt oder
ein Krankenhaus.
Bei Fragen könnt Ihr Euch an Dorothea Firck in der Landesgeschäftsstelle des Bayerischen Jugendrotkreuzes
in München wenden. StreitschlichtungJugendrotkreuzler, Lehrer und weitere Interessierte, die im Rahmen der Streitschlichtung tätig sind bzw. tätig werden wollen, können sich hierzu ausführliches Informationsmaterial und viele Anregungen aus unserer Arbeitshilfe Streitschlichtung herausziehen.Die Arbeitshilfe enthält neben Lehrmaterialien zum Bereich Konflikte und dem Ablauf einer Streitschlichtung Materialien zur Themenzentrierten Interaktion sowie zur Kommunikation und Wahrnehmung, die nicht nur im Bereich der Gewaltproblematik, sonder spielerisch in jeder Gruppen- oder Unterrichtsstunde umgesetzt werden können und ganz allgemein die Sensibilität der Schüler fördern. Als Ergänzung zur Arbeitshilfe bieten wir zudem das "a;Streitschlichter-Programm"a; - bestehend aus zwei Wochenend-Seminaren - an, in dem wir die Möglichkeit bieten, erlerntes Wissen zu vertiefen und Fragen bezüglich der Umsetzung intensiv zu besprechen. Das Seminar ermöglicht die konstruktive Auseinandersetzung mit der Thematik Konfliktbewältigung und dient zur Vertiefung der in der Arbeitshilfe vorgestellten Themengebieten. Neben der Erarbeitung verschiedener Konfliktlösungsmodelle dient die Fortbildung der intensiven Auseinandersetzung mit der Bedeutung von Kommunikation in Zusammenhang mit der Entstehung und der konstruktiven Lösung von Konflikten. Zudem wird anhand verschiedener Fallbeispiele sowie von Rollenspielen die Möglichkeit gegeben, das Erlernte umzusetzen. Das Gesamtpaket Streitschlichtung wurde von einem Team aus Dipl. Sozialpädagogen und Lehrern entwickelt, die sich selbst lange Zeit mit dieser Thematik auseinandergesetzt haben.
Bei Fragen könnt Ihr Euch an Dorothea Firck in der Landesgeschäftsstelle des Bayerischen Jugendrotkreuzes
in München wenden. Juniorhelfer üben Wasserrettung - Arbeitshilfe zum "Wasserspezi"Im Bereich Sport kommt es häufig zu typischen Verletzungssituationen. Neben Kenntnissen der Unfallverhütung sind für jeden Sportler gute Kenntnisse der richtigen Erste-Hilfe-Leistung bei Sportverletzungen wichtig. Das Jugendrotkreuz bietet in den Schulen mit dem
Schwimmen und Rettungsschwimmen sind sowohl im Basissportunterricht als auch im differenzierten Sportunterricht sehr wichtige Lernziele, bedenkt man die Vorteile für die Gesundheit und körperliche Leistungsfähigkeit und vor allem die Folgen für die Erhaltung des Lebens bei Ertrinkungsunfällen. Die Wasserwacht bemüht sich zusammen mit den Schulen, den Kindern die erforderlichen Qualifikationen zu vermitteln, das Schwimmen freudvoller und sicherer zu gestalten, und zwar sowohl im Sinne einer Selbstrettung als auch der Fähigkeit, anderen Hilfe zu leisten.
Internationales Humanitäres RechtDas Internationale Humanitäre Recht stellt den Schutz der unschuldigen Opfer von Kriegen und Konflikten sicher. Da Deutschland die vier Genfer Konventionen von 1949 und die zwei Zusatzprotokolle von 1977 ratifiziert hat, gilt der Verbreitungsgrundsatz, der besagt, dass alle Staatsbürger über das Internationale Humanitäre Recht zu informieren sind. Der geeignete Ort dazu sind die Schulen.
MaterialienAlle Materialien des Bayerischen Jugendrotkreuzes - auch Materialien für die Arbeit im Kindergarten oder in der Schule - sind übersichtlich im Vertriebsverzeichnis zusammen gefasst. Neben einer Beschreibung der Materialien finden sich dort auch Preise und Bezugsadressen.
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"Die Schule hat mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von
Unfällen und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Im Zusammenwirken
mit allen Beteiligten soll die Schule das
Sicherheitsbewusstsein der Schüler wecken und fördern. […]" (Allgemeine
Schulordnung - ASchO, § 46 Abs. 1). Infos zum
Das
Interesse von Kindern an der Ersten Hilfe kann nicht früh genug geweckt
werden. Deshalb bietet das Jugendrotkreuz bereits für die Arbeit mit
Kindern im Vorschulalter eine Arbeitshilfe unter dem Motto 

