Zeiten
Öffnungszeit
Unsere Einrichtung ist von maximal 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr fast das ganz Jahr über geöffnet.
Sie wurde speziell für berufstätige, in Ausbildung oder Promotion befindliche Mütter und Väter konzipiert und darauf maßgeschneidert.
Schließtage
Insgesamt haben wir jährlich, unberücksichtigt der Feiertage und Wochenenden, durchschnittlich maximal 10 Schließungstage.
Die Einrichtung ist zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Liegen zwischen Neujahr und dem 6. Januar weniger als drei Arbeitstage, bleibt die Einrichtung geschlossen. Weiter wird die Einrichtung an vier Tagen wegen je eines pädagogischen Planungstages (im Vierteljahr) geschlossen. Zwei Tage davon liegen in den Schulferien.
Buchungsmodelle
Die Eltern können die Kinder - je nach Arbeitszeit - im Rahmen unserer Öffnungszeiten und der gebuchten Stunden und Modelle bringen und abholen, wobei gebeten wird, eine Kernzeit von 9.00 - 13.00 Uhr zu berücksichtigen.
Die Eltern buchen eine grundsätzliche Betreuungszeit (5 - 12 Stunden/Tag) anhand verschiedener Buchungsmodelle.
Daraus ergibt sich eine monatliche Grundstundenzahl, die innerhalb eines Monats in Anspruch genommen werden kann. Nicht in Anspruch genommene Stunden verfallen und können nicht auf den nächsten Monat übertragen werden.
Bei der Verteilung dieser monatlichen Grundstundenzahl haben die Eltern mehrere Möglichkeiten:
Modell A:
Die Eltern vereinbaren täglich gleiche, feste Bring- und Holzeiten und halten diese ein.
Beispiel: Jemand bringt regelmäßig sein Kind um 8:00 Uhr und holt es um 14.00 Uhr.
(Betreuungszeit: 6 Stunden/Tag).
Modell B:
Die Eltern vereinbaren eine fixe Wochenregelung mit festgelegten Hol- und Bringzeiten lt. eines Plans, der für alle Monate des Jahres gilt. Die Betreuungszeit geteilt durch 5 Tage ergibt den Beitragssatz. (Dabei ist eine Aufteilung auf ½ Stunden möglich, auf ¼ Stunden nicht!).
Beispiel 1: Das Kind wird montags, dienstags und donnerstags von 8.00 - 14.00 Uhr gebracht und mittwochs und freitags von 9.00 - 15.00 Uhr (= 30 Stunden:5 Tage = 6 Stunden Betreuung).
Beispiel 2: Das Kind wird montags bis donnerstags je 10 Stunden betreut, freitags regelmäßig nicht (4 Tage x 10 Stunden = 40 Stunden:5 Tage = 8 Stunden Betreuung).
Beispiel 3: Das Kind wird montags 6 Stunden, dienstags 9 Stunden, mittwochs 8 Stunden, donnerstags 7,5 Stunden und freitags 4,5 Stunden betreut (= 35 Stunden/5 Tage = 7 Stunden Betreuung).
Modell C:
Die Eltern erstellen einen Monatsplan, in dem die - wöchentlich oder auch täglich wechselnden - Betreuungszeiten mit festgelegten Hol- und Bringzeiten eingetragen sind.
Bei einem 6-Stunden-Platz ergeben sich z. B. für Januar (23 Tage) max. 138 Stunden, für Februar (20 Tage) max. 120 Stunden oder für März (21 Tage) max. 126 Stunden, die auf den jeweiligen Monat verteilt werden können. (Dabei ist eine Aufteilung auf ½ Stunden möglich, auf ¼ Stunden nicht!).
Beispiel 1: Bei einer gebuchten Betreuungszeit von 6 Stunden pro Tag kann das Kind auch (bei 20 Tagen) an 10 Tagen je 8 Stunden und an 10 Tagen je 4 Stunden gebracht werden.
Beispiel 2: Bei einer gebuchten Betreuungszeit von 6 Stunden pro Tag kann das Kind auch (bei 21 Tagen) an 12 Tagen je 10 Stunden und an 1 Tag 6 Stunden gebracht werden und an 8 Tagen als Ausgleich zu Hause gelassen werden (=126 Stunden). Für Modell C gilt zudem:
Schließtage des Kindergartens (Ferien, Feiertage, Planungstage) und Urlaubstage des Kindes werden mit der grundsätzlichen Betreuungszeit berechnet (d. h. zum Beispiel bei einem 7-Stunden-Platz mit 7 Stunden). Krankheitstage des Kindes werden mit der jeweils für den Krankheitstag gebuchten Stundenzahl berechnet. Fehltage des Kindes können nur im Voraus verrechnet werden und nur dann, wenn diese explizit als Ausgleichstage angegeben werden, ansonsten gelten sie als Urlaubstage.
Zusätzlich zu allen Modellen: Zusatzstunden:
Bei allen drei Modellen besteht die Möglichkeit einzelne Stunden zusätzlich zu buchen.
Die zusätzlichen Betreuungsstunden werden zum 15. des Vormonats über einen Monatsplan der Kindergartenleitung mitgeteilt.
Beispiel: Das Kind wird in der Regel zwischen 8.00 und 15.00 Uhr betreut (= 7-stündige Betreuung). An 3 Tagen im Monat soll es jedoch bereits ab 7 Uhr und an 4 weiteren Tagen bis 16 Uhr, an einem Tag bis 17 Uhr betreut werden. Dann wären 9 Stunden zusätzlich zu bezahlen.
Bei Bedarf können, ausser Mittwochs, zusätzliche Betreuungsstunden auch kurzfristig in Anspruch genommen werden. Diese Möglichkeit ist jedoch immer abzufragen und kann vom Kindergarten je nach Belegung und personeller Kapazität auch abgelehnt werden. Diese in Anspruch genommenen Stunden werden auf einem Formblatt durch die Eltern gegengezeichnet, so dass der Vorgang transparent bleibt und es zu keinen Fehlbuchungen kommt.
Für alle drei Buchungsmodelle gilt:
Die Kinder können unter Einhaltung der Kernzeiten auch weiterhin flexibel innerhalb(!) der gebuchten Zeiten geholt und gebracht werden.
Es ist grundsätzlich möglich das Buchungsmodell und die Buchungszeit zu wechseln. Ein Wechsel muss spätestens bis zum 15. des Vormonats der Kindergartenleitung schriftlich gemeldet werden.
Nicht in Anspruch genommene Betreuungsstunden werden weder verrechnet noch erstattet.
Laut Kindergartenordnung sollen die Kinder 2 Wochen am Stück Urlaub vom Kindergarten nehmen. Diese 2 Wochen sind von allen Eltern einzubringen und zu bezahlen.
Besucherstunden
Bei dringendem Betreuungsbedarf für ältere Geschwisterkinder, die ihre Kindergartenzeit im Uni - Kum verbracht haben besteht mit Zustimmung der Leitung die Möglichkeit Besucherstunden zu buchen.
Termine
Zu Beginn eines neuen Kalenderjahres erhalten alle Eltern eine Terminsammlung (Informationsabende, Planungstage, Feste usw.) um sich langfristig in ihren Planungen auf diese einstellen zu können.
