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Anmeldung

Allgemein

Das Uni-Kum nimmt Kinder ab 2 Jahren und 9 Monaten bis Schuleintritt auf.
Die maximale Platzkapazität ist bei einer Belegung von 55 Kindern erreicht, davon werden jeweils die Hälfte der Plätze an Universitätsangestellte  und frei vergeben.


Vormerkung

Vormerkungen die bis zum 31.01. des laufdenden Kindergartenjahres erfolgen, können für das kommende Jahr berücksichtigt werden.
Jährlich finden  zwei Informationsnachmittage für interessierte Eltern in unserer Einrichtung statt.
Schwerpunkte sind Konzeptvorstellung des Uni-Kums, Einrichtungsbegehung, Austausch über Fragen der Eltern.
Im Vormerkungsformular werden Personalien der Eltern, Personalien des Kindes, Betreuungsbedarf, Berufung auf Dringlichkeitsgründe, besonderer Betreuungsbedarf, Vormerkungen in anderen Einrichtungen und bisherige Betreuungssituation aufgenommen. Die Aufrechterhaltung der Vormerkung ist 1/4 jährlich schriftlich zu bestätigen, da ansonsten die Vormerkung ihre Wirksamkeit verliert.

Auswahlkriterien

Die Auswahl der für die Angestellten der Universität (Stammgelände, Klinikum) freien Plätze erfolgt durch ein Gremium der Universität nach folgenden Kriterien:

Kinder sind in der Rangfolge der Aufnahme vorrangig zu berücksichtigen,

  1. wenn die Aufnahme in den Kindergarten aufgrund sozialer oder familiärer Bedingungen eine soziale oder familiäre Notlage verhindert,
  2. wenn durch die Aufnahme des Kindes in den Kindergarten die berufliche Laufbahn an der Universität fortgesetzt oder abgeschlossen werden kann,
  3. wenn beide Eltern berufstätig sind und ein Elternteil Mitarbeiter/in der Universität ist,
  4. wenn das Kind zur Förderung der sozialen Integration einen Kindergartenplatz benötigt,
  5. wenn bereits ein Geschwisterkind in den Kindergarten aufgenommen worden ist.
  6. Kinder aller übrigen Universitätsmitglieder, soweit diese nicht Studenten sind.

 

Die Auswahl der für den Träger freien Plätze trifft die Leitung der Einrichtung nach folgenden Kriterien:

Bei einer Nachfrage die die Zahl der freien Plätze übersteigt, haben Kinder Vorrang, wenn

  1. sie bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, der berufstätig ist oder dessen wirtschaftlich notwendige Berufstätigkeit nur mit gesicherter Kinderbetreuung möglich ist,
  2. beide Eltern aus wirtschaftlichen Gründen berufstätig sein müssen,
  3. sie zur Förderung der sozialen Integration einen Kindergartenplatz benötigen,
  4. auf Grund sonstiger sozialer oder familiärer Bedingungen die Aufnahme in den Kindergarten zur Verhinderung einer Notlage dringend erforderlich ist,
  5. bereits ein Geschwisterkind in der Einrichtung ist und/oder
  6. sie im Vergleich zu anderen Kindern altersbedingt eine größere zeitliche Nähe zum Termin ihrer Einschulung haben.

 

Treffen gleich gewichtige Kriterien auf mehrere Vormerkungen zu, entscheidet das Losverfahren.

Die Auswahl der Platzvergabe ist bis Ende Februar abgeschlossen.

 

Zusage für einen Platz im Uni-Kum

Ende Februar/Anfang März werden die Eltern schriftlich benachrichtigt, wenn sie einen Platz erhalten.
Dieser Platzzusage liegt eine Einladung zum gemeinsamen Nachmittag mit Eltern und Kindern bei, an dem die Kinder erste Tuchfühlung aufnehmen können und die Eltern alle wichtigen Formalitäten mit der Leitung abklären (definitiver Aufnahmetag, Was braucht ihr Kind?, Buchungszeit und Modell etc.)
Mit der definitiven Rückmeldung der Eltern, den Platz anzunehmen, werden Betreuungsvertrag etc. an die Eltern verschickt, mit der Bitte sie am Begegnungsnachmittag ausgefüllt mitzubringen.

Diese Nachmittage finden im Mai statt, an mehreren Tagen in Kleingruppen, im gegenseitigen Austausch über noch offenen Fragen ergeben sich viele doppelte Fragen, die man sonst in Einzelgesprächen abklären muß.
Ein erstes näheres Kennenlernen der Eltern ist dadurch gegeben und eine kleine Gruppe von "Neulingen", die von einer Mitarbeiterin betreut werden entdeckt die Räumlichkeiten des Uni-Kums.


Absage für das kommende Kindergartenjahr

Eltern deren Vormerkungen aufgrund zu geringer freier Platzkapazität nicht berücksichtigt werden konnten, erhalten eine schriftliche Absage mit der Bitte schriftlich mitzuteilen ob die Vormerkung aufrecht erhalten werden soll, da sie sonst zum 31. August ihre Gültigkeit verliert.


Nachrücker

Werden im laufenden Kindergartenjahr Plätze frei (Umzug etc.) werden aus den noch bestehenden Vormerkungen unter Berücksichtigung der Kriterien die Plätze des entsprechenden Kontingent (Universität, BRK) neu vergeben.

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